⚖ Berufshaftpflicht für Freiberufler und Selbstständige

Berufshaftpflichtversicherung: was Freiberufler wirklich brauchen und was Ihnen kein Rechner zeigt

Ein Mandant klagt. Ein Patient stürzt. Ein Bauherr regressiert. In diesem Moment zählt nicht, was Ihre Berufshaftpflicht gekostet hat, sondern was in den Bedingungen steht und wer für Sie mit dem Versicherer spricht. Wir holen mindestens drei Angebote ein, lesen das Kleingedruckte und bleiben im Schadenfall an Ihrer Seite. Seit 1983 in Karlsruhe, Gewerbe seit über 20 Jahren.

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Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung? Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Freiberufler und Selbstständige vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die aus der beruflichen Tätigkeit entstehen. Sie prüft Forderungen, wehrt unberechtigte ab und bezahlt berechtigte, je nach Beruf für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden. Für Kammerberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten ist sie Pflicht mit gesetzlichen Mindestsummen.

Der Irrtum, der jedes Jahr Selbstständige die Existenz kostet

Die meisten Selbstständigen glauben, ihre Privathaftpflicht deckt den Unfall im Büro irgendwie mit. Tut sie nicht. Keinen Cent. Die Privathaftpflicht versichert Sie als Privatperson. Sobald Sie beruflich handeln, also beraten, behandeln, planen, verkaufen, sind Sie für den Versicherer eine andere Person. Eine, die er nie versichert hat.

Der zweite Irrtum ist subtiler und teurer: „Ich habe eine Betriebshaftpflicht, also bin ich versichert." Das stimmt für den Kunden, der über Ihre Teppichkante stolpert. Es stimmt nicht für den Steuerbescheid, den Sie falsch berechnet haben, für die Frist, die Ihr Büro versäumt hat, oder für den Förderantrag, der wegen Ihres Beratungsfehlers abgelehnt wurde. Solche Schäden nennt die Branche „echte Vermögensschäden". Die klassische Betriebshaftpflicht schließt sie aus. Genau deshalb gibt es diese Seite.

Unsere Erfahrung aus mehreren hundert Gewerbeberatungen zeigt: Etwa jeder dritte Vertrag, den wir zur Prüfung bekommen, passt nicht mehr zu dem, was der Inhaber heute tatsächlich macht. Die Tätigkeit hat sich verändert, die Mitarbeiterzahl auch, nur die Police ist von 2017. Und das fällt erst auf, wenn es zu spät ist.

Versicherungen sind Wetten. Wer verliert, zahlt. Die Frage ist nur, ob Sie oder der Versicherer.

So wie Sie Profi in Ihrem Fach sind, sind wir es in unserem. Wir erklären Ihnen auf dieser Seite, welche Haftpflicht Sie brauchen, was sie realistisch kostet, welche Deckungssumme sinnvoll ist und woran Sie einen guten Tarif erkennen. Ehrlich, mit Zahlen und mit unserer Meinung. Wenn Sie am Ende sagen „passt, ich möchte Angebote", dann fragen wir für Sie an. Wenn nicht, haben Sie zumindest verstanden, worauf es ankommt.

Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht: drei Werkzeuge, drei Zwecke

Stellen Sie sich eine Werkstatt vor. Hammer, Schraubendreher, Wasserwaage. Jedes Werkzeug hat einen Zweck, keins ersetzt das andere. Wer mit dem Hammer Schrauben eindreht, ruiniert das Werkstück. Bei Haftpflichtversicherungen ist es genauso, nur dass die Begriffe im Alltag munter durcheinandergeworfen werden. Sortieren wir sie.

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Betriebshaftpflicht

Zuständig für Personen- und Sachschäden sowie die Vermögensschäden, die daraus folgen. Beispiel: Ein Kunde bricht sich in Ihrem Büro den Finger, die Krankenkasse fordert die Behandlungskosten von Ihnen zurück. Basis für jeden Betrieb, vom Handwerker bis zur Agentur.

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Vermögensschadenhaftpflicht

Zuständig für Schäden, die direkt in Geld entstehen, ohne dass vorher etwas kaputtging oder jemand verletzt wurde: Falschberatung, Rechenfehler, Fristversäumnis, Planungsfehler. Für Anwälte, Steuerberater, Architekten und Versicherungsmakler ist sie Pflicht.

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Berufshaftpflicht

Der Sammelbegriff für die Absicherung eines konkreten Berufsbilds. Je nach Beruf steckt darin die Betriebshaftpflicht, die Vermögensschadenhaftpflicht oder beides in einer Police, etwa bei Ärzten, Heilberufen, Ingenieuren oder IT-Dienstleistern.

Wichtig ist der Unterschied zwischen einem Vermögensfolgeschaden und einem echten Vermögensschaden. Die Betriebshaftpflicht bezahlt den Verdienstausfall des Kunden, der sich bei Ihnen verletzt hat. Das ist ein Folgeschaden aus einem Personenschaden. Sie bezahlt nicht den Verlust, der entsteht, weil Ihr Gutachten falsch war. Das ist ein echter Vermögensschaden, und dafür braucht es die Vermögensschadenhaftpflicht. Mehr dazu auf unserer Seite zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Welche brauche ich? Der kurze Entscheidungsbaum

  • Sie beraten, planen, prüfen, verwalten oder vermitteln? Dann brauchen Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht. Plus Betriebshaftpflicht, sobald Sie Kunden empfangen oder beim Kunden arbeiten.
  • Sie arbeiten am Menschen? (Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Kosmetikerin) Dann ist Ihre Berufshaftpflicht eine Betriebshaftpflicht mit Behandlungsrisiko und hoher Personenschadensumme.
  • Sie arbeiten an Sachen oder liefern Produkte? (Handwerk, Handel, Gastronomie) Betriebshaftpflicht, je nach Fall mit Produkt-, Umwelt- oder Tätigkeitsschadendeckung. Unsere Betriebshaftpflicht für Selbstständige und kleine Betriebe erklärt die Bausteine.
  • Sie tun mehreres? Ingenieur mit Bauleitung, IT-Freelancer mit Hardware-Verkauf, Energieberater mit Baubegleitung: Dann brauchen Sie beide Bausteine, idealerweise aus einer Hand. Genau hier scheitern Online-Rechner.

Wer sein Berufsbild in dieser Liste nicht findet, schaut in unsere Übersicht Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht nach Berufen von A bis Z. Wer die Haftpflichtarten als solche verstehen will, findet sie auf unserer Übersicht der Gewerbehaftpflichtversicherungen erklärt.

Pflichtberufe und Mindestsummen: wer versichert sein muss

Für Kammerberufe ist die Berufshaftpflicht keine Empfehlung, sondern Zulassungsvoraussetzung. Ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung, bei Wegfall droht das Ruhen der Zulassung. Die Mindestsummen legt der Gesetzgeber fest, und sie sind, ehrlich gesagt, in fast allen Fällen zu niedrig. Dazu gleich mehr. Erst die Fakten:

Beruf / RechtsformMindestsumme je FallGrundlageDetails
Rechtsanwalt (einzeln)250.000 € (Jahreshöchstleistung mind. 4-fach)§ 51 BRAOBerufshaftpflicht Rechtsanwälte und Steuerberater
Steuerberater (einzeln)250.000 € (mind. 4-fach)§ 52 DVStBsiehe oben
PartG mbB / GmbH mit bis zu 10 Berufsträgern (RA, StB)1.000.000 € (mind. 4-fach)§ 59o BRAO, § 55f StBerG, seit 01.08.2022bei mehr als 10 Berufsträgern (RA): 2,5 Mio. €
Wirtschaftsprüfer1.000.000 €§ 54 WPOSelbstbehalt max. 1 %
Vertragsärzte (Einzelpraxis)3.000.000 € Personen/Sach (Jahr: 2-fach)§ 95e SGB VArzthaftpflichtversicherung
BAG mit angestellten Ärzten, MVZ5.000.000 € (Jahr: 3-fach)§ 95e SGB VNachweis beim Zulassungsausschuss
Architekten Baden-Württemberg (Einzelbüro)1.500.000 € Personen / 250.000 € sonstige Schäden (2-fach)ArchG BW, AKBWBerufshaftpflicht Architekten und Ingenieure
Architekten BW (PartG mbB, Gesellschaften)1.500.000 € / 300.000 € (3-fach)ArchG BW, Merkblatt 350 (02/2026)Rheinland-Pfalz vergleichbar
Versicherungsmakler, Versicherungsvermittlergesetzlich vorgegebenGewerbeordnungVermögensschadenhaftpflicht ist Pflicht
Wohnimmobilienverwaltergesetzlich vorgegebenGewerbeordnungHaftpflicht für Hausverwalter

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Die Reform des Berufsrechts zum 01.08.2022 hat bei Anwälten und Steuerberatern vieles verschoben. Sozietäten und einfache Partnerschaften sind seitdem selbst versicherungspflichtig, Steuerberatungs-GmbHs mussten von 250.000 € auf 1 Mio. € hoch, PartG mbB mit maximal zehn Berufsträgern durften von 2,5 Mio. € auf 1 Mio. € runter. Wer seine Police vor 2022 abgeschlossen hat, sollte sie prüfen lassen. Zweitens: Wer in vorformulierten Mandatsbedingungen die Haftung begrenzt, muss das Vierfache der Mindestsumme versichern. Aus 250.000 € werden dann 1 Mio. €. Das wissen erstaunlich viele Kanzleien nicht.

Bei Ärzten hat § 95e SGB V seit 2021 Klarheit geschaffen: 3 Millionen für die Einzelpraxis, 5 Millionen für Berufsausübungsgemeinschaften mit angestellten Ärzten und für MVZ. Eine 10-Millionen-Stufe gibt es im Gesetz nicht, sie ist eine Marktempfehlung. Und eine, die wir bei Fachrichtungen mit Geburtshilfe oder Chirurgie durchaus teilen, denn schwere Personenschäden kosten laut GDV im Schnitt 2,6 Mio. €, Geburtsschäden 3,7 Mio. €.

Freiwillig auf dem Papier, Pflicht in der Praxis

Für die große Mehrheit der Freiberufler und Selbstständigen schreibt kein Gesetz eine Berufshaftpflicht vor. IT-Berater, Unternehmensberater, Werbeagenturen, Energieberater, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Texter, Coaches, Fotografen: alle frei. Frei, das volle Risiko selbst zu tragen.

In der Praxis sieht das anders aus. Wer als Ingenieur ein Projekt bei einem Industriekunden übernehmen will, bekommt vor dem Vertrag die Frage nach der Deckungsbestätigung. Wer als IT-Freelancer über eine Agentur vermittelt wird, unterschreibt Rahmenverträge, die eine Berufshaftpflicht mit einer Mindestsumme verlangen. Wer sich als Energieberater um Ausschreibungen bewirbt, muss den Nachweis beilegen. Die Pflicht kommt dann nicht vom Gesetzgeber, sondern vom Auftraggeber. Und der fragt nicht, ob es günstig war, sondern ob die Summe reicht.

Ein zweiter Punkt, der oft übersehen wird: Als Einzelunternehmer oder Freiberufler haften Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Schadenersatz. Der Anspruch eines Geschädigten endet nicht bei Ihrem Geschäftskonto, sondern bei Ihrem Haus. Wie wir beide wissen, ist das kein Argument, das man gern hört. Es ist aber das entscheidende.

Deshalb behandeln wir in der Beratung die Berufshaftpflicht für IT-Freelancer, Agenturen und Softwarehäuser, für Energieberater, für Heilberufe und Therapeuten sowie für Coaches, Trainer und Dozenten genauso ernst wie die Pflichtversicherung eines Anwalts. Der Schaden fragt nicht nach der Rechtsgrundlage.

Sie wissen noch nicht, welche Haftpflichtart zu Ihrer Tätigkeit passt? Schildern Sie uns in zwei Sätzen, was Sie tun. Wir sagen Ihnen, welche Bausteine Sie brauchen, und holen die passenden Angebote ein.

Tätigkeit schildern →

Vier Schadenfälle, die zeigen, wo die Police entscheidet

Abstrakte Kategorien überzeugen niemanden. Schadenfälle schon. Die folgenden Fälle stammen aus dem Erfahrungsschatz unserer Einkaufsgemeinschaft und aus Fällen, wie sie uns in der Beratung begegnen. Namen und Details sind verändert, die Mechanik ist echt.

Der vergessene Antrag (Vermögensschadenhaftpflicht)

Ein Steuerberater rechnet seinem Mandanten für eine größere Betriebserweiterung erhebliche Steuervorteile vor. Der Mandant investiert. Nach der Investition versäumt die Kanzlei, die Begünstigungen beim Finanzamt tatsächlich zu beantragen, und Teile der Beratung stellen sich als falsch heraus. Der Mandant fordert die Differenz. Ohne Vermögensschadenhaftpflicht hätte die Kanzlei aus eigener Tasche gezahlt, denn es gab weder einen Sach- noch einen Personenschaden.

Echter Vermögensschaden, nur über die VSH gedeckt

Der Umschlag im Handschuhfach (Vermögensschadenhaftpflicht)

Die Assistentin einer Werbeagentur soll nach Feierabend ein Kundeninserat bei der Zeitung abgeben. Sie trifft eine Freundin, der Umschlag bleibt drei Tage im Auto. Die Anzeige erscheint nicht, dem Kunden entgeht eine Aktion. Er beziffert seinen Schaden fünfstellig und hält sich an die Agentur. Die Betriebshaftpflicht der Agentur lehnt ab: kein Sachschaden, kein Personenschaden. Zahlen muss die Vermögensschadendeckung, sofern vorhanden.

Schaden fünfstellig, Verursacher: eine Mitarbeiterin

Die Kaffeemaschine (Betriebshaftpflicht, Mietsachschäden)

In einer logopädischen Praxis bleibt abends die Kaffeemaschine an. Das Plastik schmort, die Küche brennt, das Feuer greift auf die gemieteten Praxisräume über. Der Vermieter fordert einen fünfstelligen Betrag. Entscheidend ist hier eine einzige Position im Vertrag: die Deckung für Mietsachschäden. In Basistarifen ist sie oft niedrig gedeckelt oder auf bestimmte Ursachen beschränkt.

Fünfstelliger Mietsachschaden, Sublimit entscheidet

Die Akupunkturnadel (Berufshaftpflicht Heilberufe)

Bei einer Akupunkturbehandlung verletzt ein Heilpraktiker die Lunge eines Patienten. Es kommt zum Pneumothorax, der Patient klagt nach seiner Genesung auf Schadenersatz. Personenschaden, Verdienstausfall, Regress der Krankenkasse. Genau der Fall, für den wir bei Heilberufen nicht unter 3 Millionen, besser 5 Millionen Euro Deckung empfehlen.

Personenschaden mit Regress, Deckungssumme entscheidet

Fällt Ihnen auf, dass in keinem dieser Fälle grobe Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit im Spiel war? Ein vergessener Antrag, ein Umschlag, eine Kaffeemaschine, eine Nadel. Das ist die Normalität. Und die Versicherung muss für die Normalität gebaut sein.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine pauschale Zahl können wir Ihnen nicht nennen, und wer das tut, sollte Ihnen suspekt sein. Realistische Spannen aus unseren Angeboten und aus dem Markt:

KonstellationMarktübliche JahresprämieWas den Preis treibt
Solo-Freiberufler mit Bürotätigkeit (Texter, Berater, Coach)etwa 80 bis 300 €Umsatz, Deckungssumme, Selbstbehalt
Einzelanwalt, Einzel-Steuerberateretwa 100 bis 800 €Umsatz, Tätigkeitsschwerpunkt, Summe über Pflicht
IT-Freelancer (rund 25.000 € Umsatz)etwa 150 bis 1.060 €Tätigkeitsbild, Auslandsdeckung, Vermögensschadensumme
Energieberateretwa 150 (Nebenberuf) bis 2.500 € (Büro mit Mitarbeitern)Baubegleitung, Mitarbeiter, Summe
Handwerk, baunahe Tätigkeitetwa 300 bis 1.000 €Lohnsumme, Tätigkeitsschäden, Umwelt
Kleiner Betrieb mit 5 bis 10 Mitarbeiternetwa 500 bis 3.000 €Branche, Mitarbeiter, Vorschäden

Was die Prämie im Einzelnen bestimmt, ist bei allen Gesellschaften ähnlich: Art und Anzahl Ihrer Tätigkeiten, ob Sie haupt- oder nebenberuflich arbeiten, Vorschäden, die Selbstbeteiligung je Schadenfall, die Versicherungssumme, der Netto-Jahresumsatz, die Mitarbeiterzahl und Rabatte für Laufzeit, Existenzgründung oder Bündelung. Ein Punkt, der regelmäßig vergessen wird: Mitarbeiter müssen in die Kalkulation. Auch die Aushilfe, auch der Praktikant. Wer sie nicht meldet, riskiert im Schadenfall eine Kürzung.

Mal ehrlich: Wir könnten Ihnen hier Rechenbeispiele mit „ab 3 Euro im Monat" hinschreiben, alle Rabatte eingerechnet, Selbstbehalt auf 2.500 € gesetzt, Deckungssumme auf das gesetzliche Minimum. Das machen Portale gern, weil es klickt. Sinnvoll ist es nicht. Wer richtig versichert sein will, kommt in vielen Fällen an einer konkreten Anfrage nicht vorbei. Und die kostet Sie zwei Minuten.

Tipp aus der Beratung: Selbstbehalt mit Augenmaß

Ein hoher Selbstbehalt macht die Prämie hübsch klein. Er greift aber in jedem einzelnen Schadenfall. Wer drei kleine Schäden im Jahr hat, zahlt bei 1.000 € Selbstbehalt schnell mehr, als er an Prämie gespart hat. Wir rechnen Ihnen beide Varianten durch. Meist liegt die vernünftige Lösung zwischen 250 und 500 €.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Es gibt keine Versicherungssumme, die für alle gilt. Bei Pflichtberufen gibt es die Mindestsummen aus der Tabelle oben. Bei freiwillig versicherten Berufen liegt die unterste Schwelle in der Regel bei 100.000 € für Vermögensschäden und 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden. Bei Tiertherapeuten sehen wir häufig 20.000 € für Behandlungsschäden am Tier.

Unsere Empfehlung ist eine andere: Wählen Sie die Summe nach dem, was Sie im schlimmsten realistischen Fall anrichten können, nicht nach dem, was die Kammer mindestens verlangt. Ein Anwalt mit einem einzigen Mandat über 800.000 € Streitwert ist mit 250.000 € Deckung nicht versichert, sondern beruhigt. Das ist ein Unterschied. Und überall dort, wo Personenschäden das Hauptrisiko sind, also bei Ärzten, Heilberufen, Fitnesstrainern, Veranstaltern, halten wir 5 Mio. € für die vernünftige Untergrenze.

Die gute Nachricht: Sie müssen keine Angst vor der Prämie haben. Jeder Beruf wird nach seinem Risiko eingestuft, und die Versicherungssummen gibt es in Stufen. Oft kostet die hohe, vernünftige Summe nur wenige Euro im Jahr mehr als das Lockangebot mit der Mindestsumme. Der Grund ist simpel: Die meisten Schäden sind klein. Der Versicherer kalkuliert die Millionendeckung deshalb günstig ein. Wer hier spart, spart am falschen Ende.

Die Deckungssumme ist die einzige Zahl in Ihrer Police, die im Schadenfall wirklich zählt. Sparen Sie überall, nur nicht dort.

Vergessen Sie dabei die Jahreshöchstleistung nicht. „1 Mio. € zweifach maximiert" heißt: Zwei Schäden im Jahr sind gedeckt, der dritte nicht mehr. Wer viele Mandate oder Projekte parallel betreut, sollte auf drei- oder vierfache Maximierung achten. Kostet wenig, kann alles retten.

Was Online-Rechner Ihnen nicht zeigen und was im Schadenfall entscheidet

Zeigen Sie mir Ihren Versicherungsordner und ich sage Ihnen, wer Sie beraten hat. Ein Vergleichsportal sortiert nach Preis. Der Preis steht in Zeile eins. Was im Schadenfall entscheidet, steht ab Seite zwölf der Bedingungen. Das sind die Punkte, auf die wir bei jedem Angebot schauen, bevor wir es Ihnen überhaupt vorlegen:

LeistungsmerkmalStandardtarif / Portal-BasisWorauf wir achten
Versicherte TätigkeitenTätigkeitskatalog: Nur was aufgezählt ist, ist versichert. Neue Leistungen fallen raus.Offene Deckung: das gesamte Berufsbild ist versichert, auch wenn sich Ihr Schwerpunkt verschiebt.
NachhaftungEndet mit dem Vertrag oder nach kurzer Frist.Unbegrenzt oder mindestens 10 Jahre, bei Pflichtberufen unbefristet.
Vorsorge-/InnovationsklauselFehlt. Bedingungsverbesserungen gelten nur für Neukunden.Verbesserungen gelten automatisch auch für Ihren Bestandsvertrag.
StrafrechtsschutzNicht enthalten. Bei einer Anzeige zahlen Sie den Verteidiger selbst.Erweiterter Strafrechtsschutz bei fahrlässigen Vorwürfen aus der Berufstätigkeit.
Eigenschaden / ReputationAusgeschlossen (kein Haftpflichtfall).Baustein für Reputationsschäden, Website-Blockade, Vertrauensschaden durch Mitarbeiter.
MietsachschädenNiedriges Sublimit, oft nur Feuer/Wasser.Volle Summe, alle Ursachen, auch gemietete Geräte.
Datenschutzverstöße, AGGNicht mitversichert.Immaterielle Schäden aus Datenschutzverstößen und Diskriminierungsansprüche eingeschlossen.
SubunternehmerNur eigene Arbeit versichert.Haftung aus der Vergabe an Subunternehmer und freie Mitarbeiter eingeschlossen.
AuslandsdeckungDeutschland, bestenfalls EU.Weltweit, bei IT und Beratung inklusive USA/Kanada, wenn Kunden dort sitzen.
Jahreshöchstleistung1-fach oder 2-fach.3-fach, bei Kanzleien 4-fach.
SelbstbehaltHoch, um den Preis zu drücken, oft je Schaden 1.000 bis 2.500 €.250 bis 500 €, bei Vermögensschäden bewusst gewählt.
Wechsel vom AltvertragLücke zwischen Antrag und Beginn.Bedingungsdifferenzdeckung: Der neue Versicherer springt ab Antrag ein, wo der alte nicht leistet.
Anderkonten, Altmandate (Kanzleien)Nicht oder nur eingeschränkt versichert.Auszahlungsfehler bei Anderkonten und Altmandate bei Kanzleikauf eingeschlossen.

Manche Gesellschaften decken nur benannte Tätigkeiten, andere bieten die sogenannte offene Deckung. Diese Tarife bevorzugen wir in der Beratung, weil sich Ihre Tätigkeit verschieben wird. Vielleicht nicht dieses Jahr, aber in fünf. Und sie kosten in der Regel nicht mehr. Wo wir das mit Markel oder Hiscox über Rahmenkonzepte hinbekommen, sagen wir es Ihnen; wo nicht, sagen wir das auch.

Warum wir keinen Vergleichsrechner für die Berufshaftpflicht haben

Die Frage kommt oft, und die Antwort ist einfach: Es gibt keinen Online-Rechner, der alle Tarife kennt, alle Varianten eines Berufs abbildet und Nebentätigkeiten berücksichtigt. Ein Ingenieur mit Bauleitung und Energieberatung, ein IT-Berater mit Hardware-Handel, eine Heilpraktikerin mit Osteopathie und Yoga-Kursen: Das schafft kein Formular mit sechs Feldern. Für Betriebshaftpflicht im Handwerk oder Handel ist ein Rechner als Erstorientierung brauchbar. Bei Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht ist er es nicht.

Schauen Sie sich Online-Rechner ruhig an. Lesen Sie dabei aber den Satz, den Sie vor dem Antrag abhaken. Dort steht in der Regel, dass keine Beratung stattgefunden hat und der Anbieter dafür nicht haftet. Das kann für Sie in Ordnung sein. Oder Sie möchten die Sicherheit haben, dass jemand mit Ihnen besprochen hat, was Sie da abschließen, und dafür geradesteht. Mehr zu den Grenzen von Versicherungsvergleichsrechnern haben wir gesondert aufgeschrieben.

Kostet der Makler extra? Nein. Und das ist keine Floskel.

Rechnen wir es einmal durch. Jeder Tarif kalkuliert eine Vermittlungscourtage ein, bevor Sie ihn irgendwo sehen. Kaufen Sie direkt beim Versicherer, verschwindet dieser Anteil in dessen Ergebnis. Kaufen Sie über uns, arbeitet er für Sie: jemand liest Ihre Bedingungen, stellt Ihre Anfrage bei mehreren Gesellschaften und steht im Schadenfall auf Ihrer Seite. Der Preis ist derselbe, die Gegenleistung nicht.

Dazu kommt etwas, das online schlicht nicht existiert: Rahmentarife und Deckungskonzepte über unsere Einkaufsgemeinschaft. Für Kanzleien ein Umsatztarif mit Anderkontendeckung, Altmandaten beim Kanzleikauf und unbegrenzter Nachhaftung. Für Architekten und Ingenieure die Absicherung des kompletten Berufsbilds inklusive Subunternehmervergabe. Für Heilberufe Konzepte, die Heilpraktik und Osteopathie in einer Police bündeln, und das, wie uns eine Kundin bestätigt hat, günstiger als beim Berufsverband. Diese Bedingungen bekommen Sie weder beim Verband noch beim Versicherer direkt. In vielen Fällen sind sie deutlich günstiger als Standardtarife, und in Preis und Leistung zugleich besser.

Die Prämie ist überall gleich. Der Unterschied ist, wer danach für Sie arbeitet.

Praktikanten, Aushilfen, freie Mitarbeiter: wer ist mitversichert?

Diese Frage kommt bei uns quer durch alle Berufsgruppen, und fast immer steckt dasselbe Missverständnis dahinter. Deshalb steht sie hier auf der Übersichtsseite, unabhängig davon, ob Sie eine Praxis, ein Büro oder einen Betrieb führen.

Die Grundregel

Die Haftpflichtversicherung ist zuständig für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen zufügen. Praktikanten, Hospitanten, Aushilfen und Auszubildende zählen dazu, solange sie in Ihrem Auftrag tätig oder unterwegs sind. Also etwa die Aushilfe, die in Ihrem Auftrag einen Schaden bei einem Kunden verursacht.

Was daraus nicht folgt

Erleidet eine dieser Personen selbst einen Schaden, ist das über die Haftpflicht nicht abgedeckt. Der Praktikant verletzt sich während der Tätigkeit für Sie: Das ist kein Fremdschaden, sondern ein Eigenschaden. Ob Sie so einen Fall der Berufsgenossenschaft melden müssen, hängt vom Status der Person ab und ist eine Frage der Lohnbuchhaltung, nicht der Versicherung. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Steuerkanzlei.

Die Haftpflicht zahlt, wenn Ihr Betrieb anderen schadet. Nicht, wenn jemand bei Ihnen selbst zu Schaden kommt.

Der Klassiker: das private Auto im Dienst

Davon abzugrenzen ist eine Konstellation, die wir in Bestandsverträgen fast nie abgesichert finden. Ist jemand in Ihrem Auftrag mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs, der Mitarbeiter etwa, der mit dem privaten Fahrzeug dienstlich unterwegs ist, und passiert dabei ein Unfall mit Schaden am Fahrzeug, kann ein Regressanspruch gegen Sie entstehen. Die Berufshaftpflicht ist dafür nicht zuständig. Das richtige Werkzeug heißt Dienstreisekasko, in manchen Tarifen auch Arbeitnehmerkasko. Sie kostet wenig und greift bei jedem dienstlich genutzten Privatfahrzeug.

Was wir vor dem Antrag klären

  • Weisungsgebundene Mitarbeiter einschließlich Praktikanten und Aushilfen: in der Regel mitversichert.
  • Freie Mitarbeiter und Subunternehmer: brauchen eine eigene Police. Die Bestätigung gehört in Ihre Unterlagen.
  • Personenzahl und Umsatz: beitragsrelevant und meldepflichtig. Wer nicht meldet, riskiert eine Kürzung der Leistung.
  • Vertretung und befristete Mitarbeit: je nach Beruf eigene Regeln, im Einzelfall zu klären.

Diese Punkte klären wir schriftlich mit der Gesellschaft ab, bevor der Antrag rausgeht. Eine mündliche Auskunft ist im Schadenfall nichts wert.

Unklar, wer bei Ihnen mitversichert ist? Schicken Sie uns Ihre Police und eine kurze Liste, wer bei Ihnen mitarbeitet. Wir lesen nach und sagen Ihnen, wo Lücken sind.

Police prüfen lassen →

Haftung ist nur die erste Ebene. Freiberufler sichern drei Dinge ab.

Zurück in die Werkstatt: Die Berufshaftpflicht ist das Werkzeug für Ansprüche von außen. Für den Wasserschaden im eigenen Büro, den Ransomware-Angriff oder Ihre eigene Arbeitskraft ist sie nicht gebaut. Drei Ebenen, drei Werkzeuge.

1. Ihre Haftung

Berufs- oder Betriebshaftpflicht plus Vermögensschadenhaftpflicht, je nach Berufsbild. Mit den Klauseln aus der Tabelle oben und einer Summe, die zum Schadenpotenzial passt.

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2. Ihre Praxis, Ihr Büro

Inhalts- und Elektronikversicherung für Einrichtung und Geräte, Betriebsunterbrechung für die laufenden Kosten, Firmenrechtsschutz für eigene Ansprüche und eine Cyber-Versicherung für den Tag, an dem der Bildschirm eine Lösegeldforderung zeigt. Inhalt und Elektronik fragen Sie einfach mit an.

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3. Sie selbst

Ohne Lohnfortzahlung ist Ihre Arbeitskraft das größte unversicherte Risiko. Dazu gehören die Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler, die private Krankenversicherung für Selbstständige, ein Krankentagegeld und die Altersvorsorge. Für jedes Thema haben wir einen eigenen Spezialisten im Haus.

Sie haben schon eine Berufshaftpflicht? Dann prüfen wir sie, bevor wir über einen Wechsel reden.

Ein Wechsel ist nicht automatisch ein Gewinn. Wer eine Pflichtversicherung mit unbegrenzter Nachhaftung hat, verliert beim Wechsel nichts, wer Vorschäden hat oder Altverträge mit Sondereinschlüssen, sollte genau hinschauen. Deshalb fangen wir andersherum an: Wir übernehmen Ihren bestehenden Vertrag per Maklermandat ohne Mehrkosten. Die Prämie bleibt, nur der Ansprechpartner wechselt. Dann lesen wir die Bedingungen und stellen die vier Fragen, die in fast jedem Bestandsvertrag eine Lücke aufdecken: Ist die Deckungssumme noch aktuell? Sind alle Tätigkeiten drin? Sind die Mitarbeiter gemeldet? Stimmt der Umsatz noch?

  • Übernahme ohne Mehrkosten: Ihr Vertrag bleibt, Ihre Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner.
  • Bedingungs-Check: Wir lesen das Kleingedruckte und zeigen Ihnen, was fehlt. Oder dass alles passt.
  • Anpassung statt Neuabschluss: Deckungssumme erhöhen, Tätigkeiten nachmelden, Selbstbehalt ändern. Oft beim bestehenden Versicherer.
  • Wechsel nur, wenn er sich rechnet: bessere Bedingungen, günstigere Prämie oder beides. Sonst raten wir ab.

Kunde werden, ohne zu wechseln

Das ist der Punkt, den die meisten nicht auf dem Schirm haben: Sie müssen nichts kündigen, um bei uns Kunde zu sein. Als Versicherungsmakler sind wir selbst Freiberufler, und wir können bestehende Verträge für Ihren Betrieb in unsere Betreuung übernehmen. Egal ob Berufs- und Betriebshaftpflicht, Inhalt, Elektronik, Cyber, egal bei welcher Gesellschaft. Sie unterschreiben ein Maklermandat, und ab dann sind wir Ihr Ansprechpartner. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt.

Was danach passiert, hat drei mögliche Ausgänge, und der Wechsel ist nur einer davon.

Neu einstellen

Wir klären den aktuellen Bedarf und konfigurieren den bestehenden Vertrag passend: Summen, Tätigkeiten, Mitarbeiter, Selbstbehalt, Bausteine. Oft ist der Vertrag im Kern in Ordnung und nur falsch eingestellt.

Update beim selben Anbieter

Gerade bei Tarifen, die älter als sechs Jahre sind, lässt sich beim eigenen Versicherer häufig eine Verbesserung erreichen: bessere Bedingungen, niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Ohne Gesellschaftswechsel.

Wechsel

Nur, wenn er sich rechnet. Wir prüfen ihn parallel zu den anderen beiden Wegen, damit Sie sehen, was Ihr aktueller Versicherer bietet und was der Markt dagegenhält.

Diese drei Wege prüfen wir nebeneinander, nicht nacheinander. Sie sehen am Ende, was Ihr bestehender Vertrag hergibt, was ein Update daraus machen würde und was der Markt bietet. Dann entscheiden Sie. Anbieterunabhängig, ohne Mehrkosten für Sie.

Ein alter Vertrag ist nicht automatisch schlecht. Er ist meistens nur nie wieder angefasst worden.

Alle Verträge in einer App: Simplr

Policen, Beiträge, Schadenmeldung, Dokumente: TÜV-zertifiziert, kostenfrei für unsere Kunden. Auch Verträge, die nicht über uns laufen, können Sie dort hinterlegen und verwalten lassen.

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Hinweis: Verträge bei HUK, HUK24, Debeka, LVM, Cosmos Direkt und WGV können wir nicht betreuen. Diese Gesellschaften arbeiten nicht mit Maklern zusammen.

TÜV Nord zertifizierte Simplr Versicherungs-App

Versicherer, die wir für Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht anfragen

Wir haben keine Lieblingsgesellschaft, unsere Berater bekommen bei jedem Versicherer dasselbe Gehalt. Je nach Beruf fragen wir typischerweise bei diesen Gesellschaften an: Allianz, Allcura, AXA, Continentale, Domcura, Ergo, Gothaer, Haftpflichtkasse, HDI, Hiscox, Markel, R+V, VHV, Zurich und Württembergische. Für Ärzte kommen Spezialisten wie Alte Leipziger, Dialog oder Janitos dazu, für Kanzleien AIG, andsafe und Signal Iduna.

Zwei Gesellschaften begegnen Ihnen auf unseren Seiten besonders oft, weil sie bei Freiberuflern, IT und Beratung sehr gute Bedingungen liefern und ausschließlich oder überwiegend über Makler arbeiten: Markel mit offener Deckung und unseren Rahmenkonzepten, und Hiscox als Spezialversicherer für Beratung, IT, Medien und Cyber. Welche der beiden für Sie passt oder ob es ein Dritter wird, entscheidet der Vergleich, nicht unsere Vorliebe.

Übrigens: Wenn ein Direktversicherer für Ihren Fall die beste Lösung ist, sagen wir Ihnen das. Auch wenn wir daran nichts verdienen. Das hat uns ein Kunde aus Auckland öffentlich bescheinigt, und wir sind ein bisschen stolz darauf.

So wie Sie Profi in Ihrem Fach sind, sind wir es in unserem

Sie erwarten von Ihren Mandanten, Patienten und Kunden Vertrauen in Ihre Expertise. Dasselbe bieten wir Ihnen bei Versicherungen: seit 1983 in Karlsruhe, Gewerbe seit über 20 Jahren, mehrere hundert versicherte Betriebe, Praxen und Kanzleien. Zweiter Standort: unsere Niederlassung in Landau (Horstring 14, 76829 Landau, Tel. 06341 2663048), von der aus wir die Südpfalz betreuen, beide Landkreise inklusive. Und bundesweit per Video, mit Bildschirmfreigabe, damit Sie sehen, was wir sehen.

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So kommen Sie in vier Schritten zu Ihrem Angebot

  1. AnfrageFormular oder Anruf. Sie schildern kurz Tätigkeit, Umsatz, Mitarbeiter. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.
  2. RisikoanalyseWir klären Nebentätigkeiten, Sonderrisiken und Pflichtvorgaben Ihrer Kammer. Online, Sie sehen unseren Bildschirm.
  3. AngeboteMindestens drei Angebote, die Unterschiede in den Bedingungen markiert. Sie entscheiden, ohne Abschlussdruck.
  4. BetreuungAntrag, Police, Simplr-App. Später: Anpassungen, Schadenfall, jährlicher Check.

Das sagen Selbstständige, die über uns versichert sind

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Als Existenzgründerin habe ich eine Berufshaftpflichtversicherung gesucht und mit Hilfe des Fairsicherungsladens die maßgeschneiderte Lösung gefunden. Hier wird Service großgeschrieben. Danke für die kompetente, unkomplizierte und nette Unterstützung!
KR – Karlsruhe · Berufshaftpflicht als Existenzgründerin
Habe hier eine richtig gute Berufshaftpflicht gefunden, günstiger sogar als beim Berufsverband und sogar mit Heilpraktiker und Osteopathie mit drin.
J.U. – Karlsruhe · Berufshaftpflicht Heilberuf
Trotz anfänglicher Skepsis gegenüber Versicherungsmaklern bin ich sehr angenehm überrascht worden. Neu war für mich vor allem, wirklich Vergleiche vorgelegt zu bekommen sowie fundierte Antworten auf jede Frage, keine Ausflüchte.
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Häufige Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung

Ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?

Für Kammerberufe ja: Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Architekten, Versicherungsvermittler und Wohnimmobilienverwalter müssen eine Berufshaftpflicht mit gesetzlicher Mindestsumme nachweisen, sonst gibt es keine Zulassung. Für alle anderen Freiberufler und Selbstständigen ist sie freiwillig. In der Praxis verlangen aber Auftraggeber, Rahmenverträge und Ausschreibungen regelmäßig einen Nachweis, und Sie haften ohne Versicherung persönlich mit Ihrem Privatvermögen.

Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie die daraus folgenden Vermögensschäden, etwa den Verdienstausfall eines verletzten Kunden. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt echte Vermögensschäden, die direkt in Geld entstehen: Beratungsfehler, Rechenfehler, Fristversäumnisse, Planungsfehler. Berufshaftpflicht ist der Sammelbegriff für die Absicherung eines Berufsbilds und enthält je nach Beruf einen oder beide Bausteine.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler?

Marktüblich sind für Solo-Freiberufler mit Bürotätigkeit etwa 80 bis 300 Euro im Jahr, für Einzelanwälte und Steuerberater etwa 100 bis 800 Euro, für Handwerk und baunahe Tätigkeiten 300 bis 1.000 Euro und für kleine Betriebe mit fünf bis zehn Mitarbeitern 500 bis 3.000 Euro. Preistreiber sind Tätigkeiten, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Deckungssumme, Selbstbehalt und Vorschäden. Von Lockangeboten ab wenigen Euro im Monat halten wir nichts, weil sie über hohe Selbstbehalte und Mindestsummen erkauft sind.

Welche Deckungssumme sollte ich wählen?

Orientieren Sie sich am realistischen Schadenpotenzial Ihrer Tätigkeit, nicht an der gesetzlichen Mindestsumme. Bei Berufen mit Personenrisiko, also Ärzten, Heilberufen, Trainern, empfehlen wir 5 Millionen Euro. Bei beratenden Berufen sollte die Vermögensschadensumme zum größten Mandat oder Projekt passen. Hohe Summen kosten oft nur wenige Euro im Jahr mehr als die Mindestdeckung. Achten Sie außerdem auf die Jahreshöchstleistung: Zweifach maximiert bedeutet, dass der dritte Schaden im Jahr nicht mehr gedeckt ist.

Reicht meine Privathaftpflicht nicht aus?

Nein. Die Privathaftpflicht schließt berufliche Tätigkeiten aus und geht von einer Durchschnittsperson ohne Fachwissen aus. Sobald Sie beruflich beraten, behandeln, planen oder verkaufen, besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt auch für nebenberufliche Tätigkeiten und für Freundschaftsdienste, bei denen Sie Ihr Fachwissen einsetzen. Umgekehrt ist bei vielen Berufshaftpflichttarifen die private Haftung beitragsfrei mitversichert.

Kann ich meine bestehende Berufshaftpflicht prüfen lassen oder die Deckungssumme erhöhen?

Ja, und das ist oft sinnvoller als ein Wechsel. Wir übernehmen Ihren Vertrag per Maklermandat ohne Mehrkosten und prüfen Deckungssumme, versicherte Tätigkeiten, Mitarbeiterzahl und Umsatzangabe. Eine Erhöhung der Deckungssumme oder das Nachmelden neuer Tätigkeiten ist meist beim bestehenden Versicherer möglich. Bei Pflichtversicherungen mit unbegrenzter Nachhaftung gilt für alte Fehler die Summe zum Zeitpunkt des Verstoßes, deshalb sollte die Summe regelmäßig mitwachsen.

Worauf muss ich beim Wechsel der Berufshaftpflicht achten?

Auf drei Dinge: die Nachhaftung des alten Vertrags für Fehler aus der Vergangenheit, die Rückwärtsdeckung des neuen Vertrags für noch unbekannte Verstöße und eine Bedingungsdifferenzdeckung, damit zwischen Antrag und Vertragsbeginn keine Lücke entsteht. Außerdem sollte der neue Vertrag mindestens dieselben Einschlüsse haben, etwa für Nebentätigkeiten oder Mietsachschäden. Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn Bedingungen, Prämie oder beides besser werden. Sonst raten wir davon ab.

Brauche ich als nebenberuflich Selbstständiger eine Berufshaftpflicht?

Ja, das Haftungsrisiko hängt nicht von Ihrem Umsatz ab, sondern von Ihrer Tätigkeit. Ein nebenberuflicher Energieberater oder eine Heilpraktikerin mit zehn Patienten im Monat haftet für einen Fehler genauso unbegrenzt wie ein Vollzeitbetrieb. Die Prämie ist im Nebenberuf allerdings deutlich niedriger, weil Umsatz und Tätigkeitsumfang in die Berechnung eingehen. Wichtig: Der Nebenberuf muss dem Versicherer als solcher gemeldet sein.

Was bedeutet offene Deckung?

Bei einer offenen Deckung ist das gesamte Berufsbild versichert, nicht nur eine Liste benannter Tätigkeiten. Wenn sich Ihr Schwerpunkt verschiebt, etwa vom Webdesign zur Programmierung oder von der Planung zur Bauleitung, bleiben Sie versichert, ohne den Vertrag anpassen zu müssen. Tarife mit Tätigkeitskatalog decken dagegen nur, was ausdrücklich aufgezählt ist. Wir bevorzugen offene Deckungen in der Beratung, sie kosten in der Regel nicht mehr.

Warum bieten Sie keinen Online-Vergleichsrechner für die Berufshaftpflicht an?

Weil kein Rechner alle Tarife, alle Varianten eines Berufs und Nebentätigkeiten abbildet. Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht sind zu individuell für ein Formular mit wenigen Feldern. Wer online beantragt, bestätigt zudem meist, dass keine Beratung stattgefunden hat und der Anbieter nicht haftet. Für die reine Betriebshaftpflicht von Handwerk und Handel bieten wir einen Rechner als Erstorientierung an. Für alles andere holen wir Angebote ein, mindestens drei.

Sind Praktikanten, Aushilfen und Auszubildende über die Berufshaftpflicht mitversichert?

Für Schäden, die diese Personen in Ihrem Auftrag anderen zufügen, in der Regel ja. Die Haftpflicht ist eine Fremdschadenversicherung. Erleidet ein Praktikant dagegen selbst einen Schaden, während er für Sie tätig ist, greift sie nicht. Ob eine Meldung an die Berufsgenossenschaft nötig ist, hängt vom Status der Person ab und klärt Ihre Steuerkanzlei beziehungsweise die Lohnbuchhaltung.

Was ist eine Dienstreisekasko und wann brauche ich sie?

Sie deckt Schäden an privaten Fahrzeugen, die dienstlich genutzt werden. Fährt ein Mitarbeiter in Ihrem Auftrag mit dem eigenen Auto und beschädigt es, kann er Regress bei Ihnen nehmen. Die Berufs- oder Betriebshaftpflicht ist dafür nicht zuständig. Der Beitrag ist niedrig, und die Police erspart eine unangenehme Diskussion mit dem eigenen Team.

Kann ich Kunde werden, ohne meine bestehenden Versicherungen zu wechseln?

Ja. Über ein Maklermandat übernehmen wir bestehende Verträge in die Betreuung, unabhängig von der Sparte und der Gesellschaft. Der Vertrag bleibt, der Versicherer bleibt, die Prämie bleibt, wir werden Ihr Ansprechpartner. Danach prüfen wir drei Wege parallel: den Vertrag passend neu einstellen, ein Update beim selben Anbieter erreichen oder wechseln. Der Service ist anbieterunabhängig und für Sie ohne Mehrkosten.

Mein Vertrag ist über sechs Jahre alt. Lohnt sich eine Prüfung?

Gerade dann. Bedingungswerke entwickeln sich weiter, und viele Versicherer bieten für ältere Tarife ein Update im eigenen Haus an: bessere Bedingungen, oft ein niedrigerer Beitrag, manchmal beides. Das geht ohne Gesellschaftswechsel. Wir prüfen das parallel zum Marktvergleich, damit Sie beide Optionen nebeneinander sehen.

Bernd Krause, Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH Karlsruhe

Bernd Krause, Geschäftsführer, Versicherungsmakler, Autor von „Der Finanzplaner für Akademiker". Führt den Fairsicherungsladen seit 2018 in zweiter Generation. Über 200 Erklärvideos auf YouTube, Focus Top 300 Versicherungsmakler.

„Wir sorgen dafür, dass kluge Menschen keine dummen Versicherungen abschließen. Diese Ehrlichkeit ist #besserberaten."

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