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            Corona-Auswirkung bei BU und PKV

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            BU und PKV mit Corona

            Wie wirkt sich eigentlich Corona in den Gesundheitsangaben bei BU und PKV aus?

            Die Pandemie stellt uns jetzt schon mittlerweile seit über zwei Jahren immer wieder vor neue Herausforderungen. Die Infektionszahlen steigen immer weiter, weshalb es nicht ungewöhnlich ist, dass man selbst auch irgendwann betroffen wird.

            Wie wirkt sich Corona auf die Annahme bei BU- oder PKV-Anträgen aus?

            Die Versicherungsgesellschaften stehen nun zwangsläufig auch vor neuen Herausforderungen, denn diese müssen mit der neuen Situation umgehen können. Insbesondere Versicherer für Berufsunfähigkeitsversicherungen oder auch private Krankenversicherer mussten deshalb Ihre Richtlinien anpassen.

            Warum? Grundsätzlich werden bei Berufsunfähigkeitsversicherungen und PKV Gesundheitsangaben über die zu versichernde Person abgefragt. Die meisten Versicherer fragen grundsätzlich nach der Gesundheitshistorie 5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär. Nach bestehenden oder chronischen Erkrankungen und Medikamenteneinnahmen.

            Erkrankt jemand an Covid-19 / Corona, so muss das beim Versicherer angezeigt werden. Denn in der Regel geht die Erkrankung mit zumindest einem Arztbesuch einher. Viele lassen die Erkrankung ohne oder mit wenigen Symptomen hinter sich und haben auch keine Folgeeinschränkungen. Allerdings möchten sich die Versicherer dahingehend absichern, nämlich gegen mögliche Langzeitfolgen nach der Erkrankung. Sprich: Long-Covid.

            Deshalb stellen die Versicherer Anfragen und Anträge für einen gewissen Zeitraum zurück, um sich dann vom Kunden bestätigen zu lassen, dass es keine Langzeitfolgen gibt. Dieser Zeitraum beträgt zwischen 8 Wochen und 3 Monaten, in denen man nicht versicherbar ist.

            Außerdem ist eine verschwiegene Corona-Erkrankung ein möglicher Kündigungsgrund bzw. Rücktrittsgrund für die Versicherer.

            Die Folge vom „Covid-Zeitalter“

            In der Praxis hatten wir nun leider schon einige Fälle, in denen alle Unterlagen für den Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder PKV (bspw. Beamte) vorbereitet waren. Dann ist unser jeweiliger Kunde (gn) aber an Corona erkrankt und: der Antrag konnte somit nicht eingereicht bzw. angenommen werden. Es erfolgt die Rückstellung für 8 Wochen bis zu 3 Monate. Eine Annahme erfolgt dann nur , wenn beschwerdefrei ausgeheilt.

            Bis es überhaupt zum Antrag kommt, sind zuvor schon viele Prozesse durchgeführt wurden: Gespräche, die Auswahl der passenden Versicherer, eventuell anonyme Risikovoranfragen nach der Aufarbeitung der Gesundheitsfragen, Rücksprachen mit Versicherern bis hin zur Entscheidung und der Antragsvorbereitung.

            Und schlussendlich, als Kunde hat man sich entschieden und will ja einfach nur noch abschließen, damit das Thema erledigt ist. Das klappt dann leider erstmal nicht. Ganz abgesehen von dem Risiko, dass es durch Long-Covid unmöglich werden würde.

            Rückstellung des Antrags bzw. der Annahme

            Wenn ein Antrag zurückgestellt wird, heißt das, ein Kunde muss bei Genesung den entsprechenden Zeitraum abwarten und erneut anfragen. Es muss bestätigt werden, dass

            • die Behandlung abgeschlossen ist
            • keine Symptome mehr bestehen
            • bei Berufstätigen die berufliche Tätigkeit wiederaufgenommen wurde

            Erst dann kann die neue Risikobewertung durch den Versicherer erfolgen und ein Antrag gestellt werden.

            Das Risiko dabei ist, dass in diesem Zeitraum dann tatsächlich Long-Covid-Folgen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, und man genau deshalb dann keinen Versicherungsschutz erhält. Oder das eine Quererkrankung durch Covid verstärkt wird.

            In Ihrem eigenen Interesse

            Wenn Sie die Angebote nach normaler Beratung und Voranfrage „auf dem Tisch“ haben, lassen Sie bitte nicht unnötig Zeit verstreichen mit dem Abschluss. Gerade durch Corona kommt neben den üblichen Unwägbarkeiten eine Weitere dazu, die einen Abschluss im schlimmsten Fall (Long-Covid) komplett verhindern kann. Und das ist nicht Berufsgruppenspezifisch, Büromenschen sind genauso betroffen wie Handwerker. Daher in Ihrem eigenen Interesse, bringen Sie offene Angebote so schnell wie möglich zur Umsetzung.

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            Bernd Krause
            Bernd Krause
            Bankkaufmann Fachwirt für Finanzberatung (IHK) B.A. angewandte Betriebswirtschaft (FH) Bank- und Versicherungen

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