Berufsunfähigkeitsversicherungen und Gesundheitsfragen bzw. Leistungsverweigerung der Versicherer – Was ist dran? Viele Kunden wollen mit ihrem tatsächlichen Gesundheitsstatus nicht beim Vermittler „hausieren“ gehen und beschäftigen sich vorher via Internet mit den rechtlichen Grundlagen zur „wahrheitsgemäßen“ Beantwortung von Gesundheitsfragen. Das Risiko trägt dann der Kunde und muss dabei immer etwas Wichtiges bedenken:
Was bei Beantragung im Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Dienstunfähigkeitsversicherung angegeben wurde ist im Leistungsfall entscheidend und diese Angaben werden grundsätzlich geprüft.
Wichtige Regel deshalb: Wer sich am Anfang viel Zeit nimmt und korrekt beantwortet, wird im Leistungsfall die wenigsten Probleme bekommen. Und wie verhält sich das bei einem bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsvertrag?
Aufgrund der zahlreichen Leistungsfallbegleitungen konnten wir über die Jahre hinweg eine Erfahrung machen, die erschreckend ist: Fast jeder zweite bis dritte Vertrag enthält versteckte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen. Dabei werden Aspekte als „versteckt“ bezeichnet, wenn noch kein Leistungsfall eingetreten ist, aber die Gefahr einer Leistungsablehnung besteht, falls sich innerhalb der ersten zehn Vertragsjahre ein Leistungsfall feststellen lassen sollte.
Häufig schätzen Versicherungsnehmer Ihre Erkrankungen als nicht so wichtig ein. Oftmals betrachtet der Kunde zum Beispiel seine Angabe einer Sinusitis/Bronchitis (Entzündung der oberen Atemwege mit Sekretfluss) oder seine regelmäßig verschriebenen Einlagen als nicht wichtig. Den verschriebenen Einlagen beispielsweise geht oftmals eine „ärztliche Behandlung“ voraus und kann auf ein Gebrechen hinweisen (zum Beispiel Beinlängendifferenz). Frauen geben im Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung meist Blasenentzüdungen nicht an.
Laut Bert Heidekamp (Firma fairtest), Analyst für biometrische Vorsorgeprodukte liegt eine der Hauptursachen in der Vermittlung selbst. Mit einem Fragenkatalog überprüfte er unter anderem auch den Abschlussverlauf. „Dabei wurde ermittelt, dass ca. 90% der Verträge mit versteckten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen von Vertretern und Vertrieben vermittelt wurden.“ Man könnte weiter daraus schließen, dass der richtige Versicherungsmakler die Antragsaufnahme aus Haftungsgründen wesentlich genauer begleitet. Es sind also nicht immer die Versicherer, die nicht zahlen wollen, sondern oft liegt das Problem in der Hand des Vermittlers.
Aber auch die Versicherungsnehmer selbst schätzen einige Erkrankungen nicht sehr gravierend ein. So erachten Versicherungsnehmer zum Beispiel die Angabe einer Sinusitis/Bronchitis (Entzündung der oberen Atemwege mit Sekretfluss und evtl. mit Stirnhöhlenvereiterung) oder ihre regelmäßig verschriebenen Einlagen als nicht wichtig. Doch bereits eine mehrfache und nicht angegebene Sinusitis/Bronchitis kann eine arglistige Täuschung sein. Es kommt also auch auf Art, Häufigkeit und Medikation an. Die Verschreibung von Einlagen beispielsweise ist meistens mit „ärztlichen Behandlungen“ verbunden und kann auf ein Gebrechen hinweisen (zum Beispiel Beinlängendifferenz). Hier spricht man dann von der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.
„Je nach Versicherer, Zielgruppen und der Vertriebsorientierung liegen die Ablehnungen im BU-Leistungsfall wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zwischen 3% und 23% (laut statistischer BU-Auswertung 2015 von fairtest.de). Dabei liegt die Ablehnung wegen grob fahrlässiger Verletzung zwischen 0% und 35% und wegen Vorsatzes oder Arglist bei 65% und 100%. Es ist also eher mit einer Anfechtung als mit einem Rücktritt zu rechnen.“*
Gleiches gilt natürlich auch für Dienstunfähigkeitsversicherungen und Krankenversicherungen. Lesen Sie auch unseren Ratgeber zur Berufsunfähigkeit. Außerdem hier unser Artikel zu „Woher bekomme ich die richtigen Gesundheitsangaben“. Interessant: Berufsunfähigkeitsversicherung mit Nachversicherungsoption, Ausschlüsse und Risikozuschläge.
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Quelle: *Bert Heidekamp
Schlagworte: Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung, Gesundheitsfragen, Versicherung, Leistung