Welche Versicherungen brauchen Therapeuten, Pflegekräfte und Betreuungskräfte

Da wir immer wieder gefragt werden, welche Versicherungen für Therapeuten und Pflegekräfte notwendig sind, hier eine kleine Aufstellung.

Therapeuten, Pflegekräfte und Betreuungskräfte bewegen sich in einem ständigen Spannungsfeld und einem stets stressigen Alltag zwischen den Anforderungen der Führungskräfte (PDL, Heimleitung, Klinikleitung, etc.) und den Patienten. Sie werden auch regelmäßig Ziel von Personalwechsel und Kündigungen sowie Abmahnungen. In der persönlichen Absicherung gibt es daher ein paar Sachen zu beachten, um einen Grundschutz für sich selbst sicher zu stellen.

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung schützt vor den Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die private Haftpflichtversicherung sollte ohnehin jeder haben, es gibt sie sowohl für Singles als auch als Familientarife. Die Prämien sind sehr günstig.

Therapeuten und Pflegekräfte sollten insbesondere darauf achten, dass der berufliche Schlüsselverlust sowie Haftungsansprüche des Arbeitgebers so weit wie möglich abgedeckt sind. Gerade der Verlust von Schlüsseln der Schließanlage eines Heims, Krankenhauses oder der Schlüsselverlust bei mobiler Pflege ist enorm wichtig. Manche Träger haben im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert, dass der Angestellte mit 3 Monatsgehältern für Schlüsselverlust haftet. Eine gute Stange Geld.

Da häufig auch ehrenamtliche Tätigkeiten übernommen werden, sollten diese ebenfalls in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein.

Rechtsschutz

Ebenfalls empfehlenswert für Pflegekräfte ist die Rechtsschutzversicherung. Gerade bei Abmahnungen oder Kündigungen, oder sogar dem Vorwurf einer Straftat wenn die Verletzung eines Patienten auf den/die Pfleger/in zurückgeführt wird.

Die Rechtsschutzversicherung setzt sich aus fünf Bausteinen zusammen, die man hinzuwählen kann wie man möchte:

Der Privatrecht-Baustein ist die Grundlage. Hierüber sind zum Beispiel Vertragsstreitigkeiten mit Händlern (kaputte Waschmaschine) abgedeckt oder auch Streitigkeiten mit Ämtern oder Behörden.

Der Berufsrechtsschutz kann hinzugenommen werden, dieser ist nach unserer Einschätzung sehr wichtig wegen möglicher Kündigungen oder ungerechtfertigter Abmahnungen. Bei guten Rechtsschutzversicherungen können auch Aufhebungsvereinbarungen darüber mitversichert werden.

Der Verkehrsrechtsschutz deckt wie im Namen steckt Verkehrsstreitigkeiten. Dieser ist je nach persönlichem Geschmack zu buchen.

Wohn- und Mietrechtsschutz ist ebenfalls je nach persönlichem Geschmack für Streitigkeiten mit Vermietern, Nachbarn, Ämter, Stadtwerken o.ä..

Der Strafrechtsschutz ist dann wieder für Pflegekräfte besonders wichtig. Bei Personenschäden wird in der Regel die Staatsanwaltschaft hinzu gezogen, unter Umständen also auch bei Verletzungen oder falscher Medikamentengabe. Viele Rechtsschutzversicherungen haben leider keinen Strafrechtsschutz, sodass nur wenige Tarife in Frage kommen. Wenn man sich wegen dem Vorwurf einer Körperverletzung oder von Persönlichkeitsrechten verteidigen muss, gibt es im Gegensatz zu den anderen Bereichen keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, sondern nur die freie Honorarvereinbarung. Stundensätze für einen Anwalt liegen dann leicht bei 300 EUR. Nur der Baustein Spezialstrafrechtsschutz deckt solche Honorar und Fälle ab.

Weitere Versicherungen

Weitere Versicherungen für Therapeuten, Pflegekräfte und Betreuungskräfte sind dann individuell zu betrachten. 

In der Altersvorsorge sind in der Regel Riestertenten-Tarife in einem guten Preis-/Leistungsverhältnis, da über die staatliche Zulage die Rendite erhöht wird.

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind gerade für Pflegekräfte sehr teuer, bei Therapeuten kommt es auf den Beruf bzw. Tätigkeitsbereich an, beispielsweise Physiotherapeut oder Ergotherapeut. Ausweichmöglichkeiten bieten die privaten Unfallversicherungen oder Schwere-Krankheiten-Versicherungen. Und natürlich auch eine eigene Pflegeversicherung, falls man selbst irgendwann Pflegefall wird der Partner darunter nicht finanziell leiden muss.

 

Vermögenswirksame Leistungen

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