Beitragserhöhung Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali
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8. November 2019Was sagt mir die Renteninformation? Eigentlich ist es ganz leicht. Die Renteninformation zeigt auf, wie hoch die vermeintliche Rente ausfallen wird. Aber wie kommt es denn zu dieser Prognose und warum ist die notierte Rente nicht immer so hoch, wie erhofft?
Wann bekommt man die Renteninformation?
Von wem mind. fünf Jahre lang Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurden und der gleichzeitig mind. 27 Jahre alt geworden ist, bekommt jedes Jahr automatisch einmal Post: Die Renteninformation.
Die Renteninformation wird von der Deutschen Rentenversicherung verschickt und soll den (meist abhängig) Beschäftigten einen Überblick über die wahrscheinliche Höhe ihrer gesetzlichen Rente geben.
Dazu werden in dem Brief alle bisher gezahlten Beiträge sowie die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente aus Altersgründen als auch wegen voller Erwerbsminderung, dargestellt. Zusätzlich enthält das Informationsblatt auch eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze.
Für die Hochrechnung gilt: Die Höhe der potenziellen Rente hängt davon ab, wie lange und wie viel vorher in die Rentenkasse eingezahlt wurde.
Was nützt mir die Renteninformation?
Wer sich mit der Renteninformation etwas beschäftigt und sie sich dann gründlich durchschaut, hat mit der Information eine gute Grundlage zur Planung der eigenen zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Denn die Renteninformation weist auf die Höhe der zu erwartenden Rentenlücke hin!
Wie viel wurde eingezahlt?
Die Beitragseinzahlungen rechnen sich nach den durchschnittlichen Beitragszahlungen der letzten fünf Kalenderjahre unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Änderungen des Rentenrechts, die die ausgewiesenen Werte beeinflussen, werden somit berücksichtigt.
Für einen Durchschnittsverdienst von 36.27 Euro (Stand 2018) wie er beispielsweise in den alten Bundesländern vorkommt, erhält der Versicherte einen Rentenpunkt in Höhe von 33,04 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesländern sind dies 31,88 Euro.
-> Je Verdienst gibt es einen jährlich neu festgelegten Wert an Rentenpunkten
Ein geringerer Verdienst lässt demnach auch die Anzahl der Rentenpunkte sinken. Sollte der Verdienst höher als durchschnittlich sein, dass erhält der Versicherer entsprechend mehr Rentenpunkte, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 80.400 Euro in den alten bzw. 73.800 Euro in den neuen Bundesländern. Ab hier sind sowohl die Höhe der Beiträge als auch die Anzahl der Rentenpunkte gedeckelt.
ACHTUNG: Die Brutto-Falle
Bei den angegeben Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge. Das bedeutet, dass noch Steuern und Sozialabgaben von den angegebenen Beträgen abgezogen werden müssen! Die steuerliche Belastung wird bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent ansteigen – darauf wird sogar auf der Renteninformation ausdrücklich hingewiesen.
Außerdem wird bei den ausgewiesenen Zahlen die Inflation (Kaufkraftverlust) nicht berücksichtigt. Stattdessen wird ein Beispiel zur Berechnung abgedruckt und Beträge genannt, wie sich die Rente bei einer jährlichen angenommenen Erhöhung entwickeln würde. Wichtig hierbei ist, dass die Renten weiterhin geringer steigen werden als die Löhne.
Kindererziehungszeiten oder auch die für eine Rentenerhöhung sorgenden Berücksichtigungszeiten durch die Kindererziehung sind hingegen noch nicht in der Renteninformation berücksichtigt und werden erst später angegeben.