Unfallversicherung-vergleichen

Fair: sorgenfrei in der Freizeit mit günstiger Unfallabsicherung

Für wen ist die Unfallversicherung geeignet?

Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person zu empfehlen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Schäden während der Arbeitszeit oder auf den direkten Wegen die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen. Die private leistet 24 Stunden weltweit. Sie ist damit die besten Abrundung für Ihre Absicherung und ist sogar sehr günstig

Was ist versichert?

In der Unfallversicherung wird eine Leistung zur Minderung der finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall durch die Versicherung ausbezahlt. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich und unerwartet von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Während die gesetzliche Unfallversicherung nur für Unfälle in beruflichen Zeiten vorsorgt, sichert Sie die private Unfallversicherung 24 Stunden weltweit ab.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

  • Invaliditätsleistung: Die Invaliditätsleistung ist die vom Versicherer aus zu zahlende Geldsumme, die erst einmal losgelöst vom Grad Schädigung/ Invalidität ist. Bemessen wir die Auszahlung nach der Gliedertaxe der Versicherung. Diese legt fest, wie viel der Verlust oder die Funktionseinschränkung eines Körperteils „Wert“ ist. Manche Berufsgruppen wie Ärzte, Sportler oder Musiker können eigene, veränderte Gliedertaxen bekommen.
  • Todesfallleistung:  Wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls strib wird dieser Betrag ausgezahlt, um die Angehörigen zu entlasten. Diese Summe kann auch vorab ausgezahlt werden, wenn eine Invalidität absehbar aber noch nicht endgültig in der Höhe klar ist.
  • Tagegelder: Für jeden Tag den Sie aufgrund eines Unfalls „krank“ sind, können Sie in verschiedenen Bereichen ein Tagegeld absichern, um die Einkommensverluste bei längerer Krankschreibung zu verhindern:
  1. Krankenhaustagegeld: Diese Leistung erhalten Sie, solange Sie unfallbedingt im Krankenhaus liegen.
  2. Genesungsgeld: Eine weitere Zahlung als Sockelbetrag in Abhängigkeit davon, wie lange sie im Krankenhaus waren. Jeder Tag wird mit x EUR gerechnet.
  3. Krankentagegeld : Da ab der 7. Woche die gesetzliche Krankenkasse Ihre Lohnfortzahlung übernimmt und auf ca. 70 % kürzt, können Sie ein Tagegeld für unfallbedingte Krankschreibungen vereinbaren, die diese Differenz auffängt.
  • Unfallrente: Ab einem Invaliditätsgrad von in der Regel 50% können Sie eine lebenslange Rente in der vereinbarten Höhe erhalten. Manche Tarife staffeln diese auch je nach Schwere der Invalidität.

Je nach Versicherungsgesellschaft sind weitere Zusatzbausteine möglich oder variieren sogar. Schauen Sie daher in unseren Vergleichsrechnern vor Abschluss auch in den Leistungsvergleich.