Unfallversicherung vergleichen

Unfallversicherungsschutz beim Fairsicherungsladen

Haushaltsunfall

Frau M. wollte in der Küche eine neue Glühbirne in die Lampe einsetzen und nahm sich eine Leiter zur Hand. Als es an der Haustür klingelte erschrak Sie sich, viel von der Leiter und brach sich ein Bein. Der Bruch heilte aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Frau M. nicht richtig, sodass Sie das Bein nun nur noch eingeschränkt bewegen kann. Die Unfallversicherung erstattete ihr ein Gipsgeld für die Zeit des Heilungsprozess und den Teil der Invaliditätssumme, die einer eingeschränkten Beinfunktion entspricht

Fahrradunfall

Ein Kind mit 8 Jahren bekam zum Geburtstag ein neues Fahrrad geschenkt, das erste ohne Stützräder. Beim spielen mit anderen und wilder Jagd über den Spielplatz prallte es gegen einen Baum und viel eine Böschung hinunter. Das Kind zog sich beim Aufprall starke Schürfwunden auf Armen und im Gesicht zu.

Der Heilprozess war dank der medizinischen Versorgung gut, allerdings kam es im Gesicht wie auf dem Arm zur Narbenbildung, die das Gesicht stark entstellten.

Da in solchen Fällen eine kosmetische Operation nicht notwendig ist, zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten, da es sich eindeutig um einen Unfall handelte.

Autounfall

Als Vielfahrer wurde Herr L. auf der Autobahn Unfallopfer. Aufgrund der Schwere der Verletzungen mussten ihm beide Beine abgenommen werden. Die Kosten für Reha und notwendige Umbaumaßnahmen im Haus stellten für die Familie eine kaum zu tragende Bürde da.

Allein der Treppenlift und kleinere Wohnraumveränderungen kosteten 50.000 EUR. Ein für Herrn L. umgebautes Fahrzeug belastete mit weiteren 35.000 EUR die Familienkasse.

Da die Familie die keine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, gingen die Ersparnisse schnell zur Neige. Zum Glück konnte Herr L. in seiner Tätigkeit als Bürokaufmann trotz Rollstuhl weiter arbeiten.