Unfallversicherung Schadenbeispiele

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Unfallversicherungsschutz beim Fairsicherungsladen

Haushaltsunfall

Frau M. wollte in der Küche eine neue Glühbirne in die Lampe einsetzen und nahm sich eine Leiter zur Hand. Als es an der Haustür klingelte erschrak Sie sich, viel von der Leiter und brach sich ein Bein. Der Bruch heilte aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Frau M. nicht richtig, sodass Sie das Bein nun nur noch eingeschränkt bewegen kann. Die Unfallversicherung erstattete ihr ein Gipsgeld für die Zeit des Heilungsprozess und den Teil der Invaliditätssumme, die einer eingeschränkten Beinfunktion entspricht

Fahrradunfall

Ein Kind mit 8 Jahren bekam zum Geburtstag ein neues Fahrrad geschenkt, das erste ohne Stützräder. Beim spielen mit anderen und wilder Jagd über den Spielplatz prallte es gegen einen Baum und viel eine Böschung hinunter. Das Kind zog sich beim Aufprall starke Schürfwunden auf Armen und im Gesicht zu.

Der Heilprozess war dank der medizinischen Versorgung gut, allerdings kam es im Gesicht wie auf dem Arm zur Narbenbildung, die das Gesicht stark entstellten.

Da in solchen Fällen eine kosmetische Operation nicht notwendig ist, zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten, da es sich eindeutig um einen Unfall handelte.

Autounfall

Als Vielfahrer wurde Herr L. auf der Autobahn Unfallopfer. Aufgrund der Schwere der Verletzungen mussten ihm beide Beine abgenommen werden. Die Kosten für Reha und notwendige Umbaumaßnahmen im Haus stellten für die Familie eine kaum zu tragende Bürde da.

Allein der Treppenlift und kleinere Wohnraumveränderungen kosteten 50.000 EUR. Ein für Herrn L. umgebautes Fahrzeug belastete mit weiteren 35.000 EUR die Familienkasse.

Da die Familie die keine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, gingen die Ersparnisse schnell zur Neige. Zum Glück konnte Herr L. in seiner Tätigkeit als Bürokaufmann trotz Rollstuhl weiter arbeiten.

Weitere Informationen:

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Unfallversicherung: Schadenbeispiele

1Was zahlt die Unfallversicherung bei einem Haushaltsunfall?

Bei einem Haushaltsunfall, wie einem Sturz von der Leiter mit Beinbruch, kann die Unfallversicherung "Gipsgeld" und eine Invaliditätssumme bei bleibenden Einschränkungen zahlen.

 

2Übernimmt die Unfallversicherung Kosten für kosmetische OPs nach einem Unfall?

Ja, die private Unfallversicherung kann Kosten für kosmetische Operationen (z.B. bei Narben im Gesicht oder am Arm nach einem Sturz) übernehmen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt.

 

3Welche finanziellen Folgen kann ein schwerer Verkehrsunfall ohne Unfallversicherung haben?

Ohne Unfallversicherung können bei einem schweren Unfall hohe Kosten für Rehabilitation, Umbauten am Haus (z.B. Treppenlift) und ein behindertengerechtes Fahrzeug selbst getragen werden müssen, wie das Beispiel mit Herrn L. zeigt.

 

4Sind auch Unfälle von Kindern in der Freizeit versichert?

Ja, die private Unfallversicherung deckt auch Unfälle von Kindern in der Freizeit ab, wie das Beispiel eines Fahrradunfalls mit Narbenbildung zeigt.

 

5Zahlt die Unfallversicherung auch, wenn eine Verletzung nicht richtig heilt?

Ja, bei dauerhaften Funktionseinschränkungen aufgrund einer Unfallverletzung, die nicht richtig heilt, zahlt die Unfallversicherung eine entsprechende Invaliditätssumme.

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