Was ist im Schadensfall zu tun?
Im Falle eines Schadens sollten Sie Ihren Versicherer möglichst schnell informieren, am einfachsten über die jeweilige Schadens-Hotline. Dort werden Ihnen erste Fragen zu Ort, Zeit und Schaden gestellt. In der Regel erhalten Sie danach ein Schadenformular zum Ausfüllen. Des Weiteren sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern.
Zur Meldung genügt daher ein Anruf bei Ihrem Versicherer oder nutzen Sie unsere online-Schadensmeldung. Bitte beachten Sie, dass ein Anruf beim Versicherer stets der schnellste Weg ist.
Ein etwiger Anspruch eines Geschädigten darf nicht ohne die vorab erteilte Zustimmung des Versicherers anerkannt werden. Nach der Meldung Ihres Schadens warten Sie daher zuerst auf die Rückmeldung Ihrer Versicherung.
Bei Fragen stehen wir auch gerne telefonisch unter 0721 358 369 oder über Kontakt.
Tipp 1: Dokumentieren Sie möglichst umfassend mit Fotos und ggf. einem Gedächtnisprotokoll. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und ggf. Beteiligte.
Tipp 2: Sofern Ihre Versicherung eine Beratungshotline anbietet ist es in jedem Fall ein guter Schritt, diese schon vor der Schadensmeldung zu kontaktieren. Häufig bieten Rechtsschutzversicherer eine Anwaltshotline mit qualifizierten Anwälten, die Ihnen telefonisch Rede und Antwort stehen. Dadurch lässt sich meist im Vorfeld einiges klären und teure Streitigkeiten im Nachgang verhindern.
Tipp 3: Es sollte davon abgesehen werden, unnötige oder Geringstschäden zu melden. Zum einen bei eventuellen Selbstbehalten, da die Rechnung dann sowieso selbst zu tragen ist. Außerdem wird beim Antrag eines neuen, günstigeren Tarifs nach Vorschäden innerhalb fünf Jahren gefragt. Sollte die Schadenzahl zu hoch sein, darf der neue Versicherer den Antrag ablehnen.