Eigenkapital Baufinanzierung
6. November 2018Private Krankenversicherung Migräne
21. November 2018Rechtsschutzversicherung für Heilberufe
Top-Tarife Rechtsschutzversicherung für Heilberufe, Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker und Therapeuten – beim Fairsicherungsladen. Wir bieten Spezialtarife für Heilberufe und Praxen. Hier erfahren Sie, was diese Tarife auszeichnet.
Egal ob als Arzt, Apotheker, Heilpraktiker oder Therapeut, als Angehöriger des Heilwesens kann man heutzutage schnell in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Nicht nur Patienten (die bei Dr. Google etwas erfahren haben) spielen dabei eine Rolle, auch Mitarbeiter oder Vermieter der Praxisräume können Probleme machen. Die Themen reichen vom Datenschutz bis hin zu strafrechtlichen Vorwürfen.
Diese Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung für Praxen
Die Kosten beschränken sich dabei nicht nur auf die Anwaltskosten, sondern auch Zeugen-, Gerichts- und Sachverständigenkosten können dazu kommen. Ein besonderer Sachverhalt den viele nicht wissen; im Bereich Strafrecht greift die Gebührenordnung für Rechtsanwälte nicht, sondern es gilt eine freie Honorarvereinbarung. Die Stundensätze liegen dann schnell bei 200 Euro aufwärts.
Alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Praxisinhaber je nach gewähltem Versicherer sowie andere Berufsgruppen aus dem Feld des Heilwesens z. B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Psychologen, Tierärzte, Hebammen, etc.
Grundsätzlich ist Rechtsschutz möglich für:
Apotheker, Arztpraxis, Atemtherapeut, Augenarzt, Bewegungstherapeut, Chirogymnast, Chirurg, Dentallabor/Zahntechnischer Betrieb, Diätassistent, Entbindungshelfer, Ergotherapeut, Frauenarzt, Gynäkologe, Hautarzt, Hebamme, Heilpraktiker, HNO-Arzt, Hörgeräteakustiker, Internist, Kardiologe, Kieferorthopäde, Kinderarzt, Krankengymnast, Krankenschwester, Logopäde, Massagepraxis, Masseur, Neurologe, Notfallsanitäter, Optiker, Orthopäde, Osteopath, Physiotherapeut, Podologe/medizinische Fußpflege, Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut, Radiologe, Tagesklinik (Arzt/Zahnarzt), Tierarzt, Urologe, Zahnarzt, Zahnmedizinisch-technischer Betrieb, Zahntechniker.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten. Dabei kann zum Beispiel Strafrechtsschutz, Angestelltenrechtsschutz, Mietrechtsschutz etc. modular mitvereinbart werden.
Zum einen der Versicherungsnehmer, sprich Praxisinhaber.
Zum Anderen kann sich der Versicherungsschutz auch auf Arbeitnehmer/-innen in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer erstrecken. Auch angestellte Ärzt und Therapeuten sowie Helfer.
Ein kleines Schmankerl; der Privatrechtsschutz für den Inhaber/Versicherungsnehmer und seine Familie ist in den ausgewählten Rechtsschutz-Bausteinen meist kostenlos inklusive. Damit kann es durchaus sinnvoll sein, den privaten Rechtsschutz über die Praxis zu steuern und somit steuerlich als Ausgabe zu haben.
- Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Regress-Rechtsschutz im außergerichtlichen Verfahren
- Praxis-Vertrags-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Fahrer-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement
Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten.
Übringes kann als Ergänzung eine Cyberversicherung sinnvoll sein bezüglich Datenschutz.
Ein Rechtsschutzversicherung übernimmt im Leistungsfall die Kosten und Vorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Abgezogen wird ggf. eine vereinbarte Selbstbeteiligung.
Die Kosten sind zum Beispiel Kosten des Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt, Gerichtskosten und Zeugenkosten sowie Kosten des Prozessgegners, wenn man diese zu tragen hat.
Bitte beachten Sie, dass bei diesen Spezialtarifen im Bereich Rechtsschutz nicht nur alleine nach der Prämie beurteilt werden kann, welche Versicherung die richtige ist. Nach unsrem Kenntnisstand gibt es auch nur fünf Rechtsschutzversicherungen auf dem deutschen Markt, die den Rechtsschutz für Angehörige von Heilberufen adäquat abdecken.
Außerdem kann es durch unterschiedliche Einstufung der Anzahl von zu versichernden Personen, Selbstbeteiligungen und Tarifmodulen (Anwaltshotline, Strafrechtbaustein etc.) zu völlig unterschiedlichen Prämienergebnissen kommen. Bei fünf Versicherungen kommen wir auf ungefähr 35 unterschiedliche Konstellationen.
Wir möchten Sie daher bitten, bei uns eine Anfrage zu stellen. Wir melden uns dann gerne, um die Modalitäten zu klären und passende Angebote zu erstellen. Die Angebote die wir erstellen sind nicht teurer, als wenn Sie bei Versicherungen direkt anfragen, dies nur vorweg.
Versicherbare Heilwesenberufe:
Apotheker, Arztpraxis, Atemtherapeut, Augenarzt, Bewegungstherapeut, Chirogymnast, Chirurg, Dentallabor/Zahntechnischer Betrieb, Diätassistent, Entbindungshelfer, Ergotherapeut, Frauenarzt, Gynäkologe, Hautarzt, Hebamme, Heilpraktiker, HNO-Arzt, Hörgeräteakustiker, Internist, Kardiologe, Kieferorthopäde, Kinderarzt, Krankengymnast, Krankenschwester, Logopäde, Massagepraxis, Masseur, Neurologe, Notfallsanitäter, Optiker, Orthopäde, Osteopath, Physiotherapeut, Podologe/medizinische Fußpflege, Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut, Radiologe, Tagesklinik (Arzt/Zahnarzt), Tierarzt, Urologe, Zahnarzt, Zahnmedizinisch-technischer Betrieb, Zahntechniker.