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Rechtsschutz beim Fairsicherungsladen
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„Recht haben heißt nicht Recht bekommen“ – Schützen Sie sich!
Rechtsstreitigkeiten sind oft teuer. Die damit entstehenden Kosten, vom Beratungsgespräch beim Anwalt bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung und Gutachterkosten trägt die Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Tarifs. Neben einzelnen zu versichernden Bausteinen wird unterschieden zwischen Tarifen für
- Nichtselbstständige
- Selbstständige und Firmen
1. Nichtselbstständige
sind schlicht Angestellte und Beamte, Singles und Familien, die die Rechtsschutzversicherung nicht für Gewerberisiken nutzen möchten. In Familientarifen sind meist Kinder bis Abschluss/Abbruch der Erstausbildung oder des Studiums (Achtung: Bachelor-Abschluss zählt als Abschluss) mitversichert. In alten Tarifen kann die Mitversicherung von Kindern auch auf eine Altersgrenze beschränkt sein.
Tipp: Sollten Sie nicht verheiratet sein aber Ihren Partner mitversichern wollen, melden Sie den Namen Ihres Partners bei der Rechtsschutzversicherung. Sparpotential: Ein Familientarif ist günstiger als zwei einzelne Abschlüsse.

2. Selbstständige, Freiberufler und Firmen
Sowohl Gewerbetreibende als auch Unternehmen müssen einen gewerblichen Tarif wählen. Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsstreitigkeiten des Unternehmens und, wenn gewünscht, den privaten Versicherungsschutz des Unternehmers.
Wichtig: Firmeneigentümer und Selbstständige können sich nicht im Tarif für Nichtselbstständige versichern! Der Private Rechtsschutz ist im Gewerbepaket mit enthalten.
Die Bausteine des Deckungsumfangs kann frei gewählt werden. Er gilt dann für die gesamte Firma.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht nur dich selbst, sondern auch weitere Personen schützen. Im Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige können oft dein Ehepartner oder Lebenspartner sowie deine Kinder mitversichert werden. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen gibt es spezielle Tarife, die den Geschäftsbereich und auf Wunsch auch den privaten Rechtsschutz des Unternehmers abdecken.
Ja, in einem Familientarif sind in der Regel minderjährige Kinder automatisch mitversichert. Volljährige Kinder sind oft bis zum Abschluss ihrer ersten Ausbildung oder ihres Studiums (z.B. bis zum Bachelor) mitversichert. Bei älteren Tarifen kann es auch feste Altersgrenzen geben. Es ist immer ratsam, die genauen Bedingungen deines individuellen Vertrages zu prüfen.
Ja, in vielen modernen Rechtsschutzversicherungen ist es möglich, auch unverheiratete Partner oder Partnerinnen mitzuversichern. Dies erfordert meist eine namentliche Nennung des Partners im Versicherungsvertrag. Ein Familientarif mit Partner ist oft kostengünstiger, als zwei separate Einzelversicherungen abzuschließen.
Ja, aber für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen ist ein spezieller Gewerbe-Rechtsschutz erforderlich. Du kannst als Unternehmer oder Freiberufler nicht über einen reinen Privat-Rechtsschutz abgesichert werden. Der Gewerbe-Rechtsschutz deckt juristische Streitigkeiten im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit ab und kann bei Bedarf auch den privaten Rechtsschutz des Unternehmers einschließen.
Ja, bei vielen Anbietern ist es möglich, den privaten Rechtsschutz des Unternehmers oder der Firmeninhaber in das gewerbliche Rechtsschutzpaket zu integrieren. Dies ist oft eine praktische und effiziente Lösung, um sowohl berufliche als auch private Risiken unter einem Dach abzusichern. Die genauen Bausteine der Absicherung können dabei oft flexibel auf die Bedürfnisse deines Unternehmens und deines Privatlebens abgestimmt werden.