Glasversicherung – Was ist versichert
Glasversicherung – Was ist versichert

Voller Versicherungsschutz

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Verschiedene Optionen möglich

Was wird versichert?
Gut fairsichert – Glasversicherung
Grundsätzliche unterscheidet die Glasversicherung zwischen der Verglasung von Gebäuden und der von Mobiliar. Während Mobiliar meist einfach verglast ist, ist das Glas von Gebäuden meist doppelt oder dreifach verglast und sogar mit Dämmgasen gefüllt. Für die Kosten im Schadensfall sind daher schnell hohe Beträge zzgl. Einbaukosten erreicht.
1. Die Gebäudeverglasung bezeichnet Glas, das fest mit dem Gebäude verbunden ist. Gehen Sie gedanklich einmal durch Ihr Haus. Fenster, Türen, vielleicht ein Wintergarten?! Diese und mehr gehören zur Gebäudeverglasung (Vorsicht: die Abdichtung gehört nicht dazu, gemeint ist die Glasfläche). Tipp: Eine Absicherung ist auch über die Wohngebäudeversicherung möglich!
2. Die Mobiliarverglasungen bezeichnet das Glas, das zum Beispiel in Möbel wie Wohnzimmertische, Schrank- und Regaltüren eingearbeitet ist, Spiegel aber auch Ceran-Kochfelder und Aquarien gehören dazu. Tipp: eine Absicherung ist auch über die Hausratversicherung möglich!
Je nach Versicherungstarif sind auch weitere Einschlüsse möglich. In unserem Vergleichsrechner für Glasversicherungen erhalten Sie übersichtlich Tarife und Prämien dargestellt und können bis zu drei Angebote und deren Leistungsinhalt tabellarisch vergleichen. Finden Sie das günstigste Angebot gleich online:
Weitere Informationen:
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Glasversicherung – Was ist versichert?
Die Glasversicherung deckt in der Regel Schäden an Gebäudeverglasungen und Mobiliarverglasungen ab, die durch Bruch entstehen.
Zur Gebäudeverglasung gehören alle Glasscheiben, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie zum Beispiel Fenster, Türen und Wintergärten.
Nein, die Abdichtung (Versiegelung) von Gebäudeverglasungen ist nicht im Versicherungsschutz enthalten. Es ist nur die Glasfläche selbst versichert.
Unter Mobiliarverglasungen fallen Glasflächen an Möbeln und beweglichen Gegenständen. Beispiele hierfür sind Wohnzimmertische, Schrank- und Regalglastüren, Spiegel, Ceran-Kochfelder und Aquarien.
Die Glasversicherung schließt oft Deckungslücken. Während Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen Glasbruch nur unter bestimmten Umständen (z.B. Brand, Sturm) abdecken, zahlt die Glasversicherung in der Regel bei jedem Bruch, unabhängig von der Ursache.
Ja, Ceran-Kochfelder werden häufig als Mobiliarverglasung in die Glasversicherung eingeschlossen.
Ja, je nach gewähltem Versicherungstarif sind auch weitere Einschlüsse möglich. Es lohnt sich, die genauen Leistungen der verschiedenen Tarife zu vergleichen.
Sie können den Vergleichsrechner von Der Fairsicherungsladen nutzen, um verschiedene Tarife zu prüfen und deren Leistungsinhalte sowie Produktinformationsblätter herunterzuladen, um den genauen Umfang des Schutzes zu erfahren.