Krankentagegeld, Sondertarif für Psychotherapeuten, Ärzte und Zahnärzte

Krankentagegeld, Sondertarif für Psychotherapeuten, Ärzte und Zahnärzte. Krankentagegeld-Sondertarif für Psychotherapeuten (im DPtV e.V.) , Ärzte und Zahnärzte – beim Fairsicherungsladen. Freiberufler haben oft die Problematik, dass während der eigenen Krankheit zwar in einem Krankentagegeld das eigene Einkommen abgesichert werden kann, nicht jedoch das die Fortlaufenden Kosten der Praxis.

Eine normale Krankentagegeldversicherung berechnet Umsatz – Praxiskosten – Steuern = Jahreseinkommen. Dieses wird dann auf den Tag herunter gerechnet und ergibt den versicherbaren Tagessatz.

Sondertarif Krankentagegeld

Bei unserem Sondertarif Krankentagegeld für Psychotherapeuten, Ärzte und Zahnärzt ist es anders: Umsatz – Steuern + Praxiskosten = Versicherbares Jahreseinkommen.

Auf diesem Weg ist die Praxisunterbrechung bzw. Betriebsunterbrechung direkt mitversichert!

Vorteile Krankentagegeldversicherung im Rahmenvertrag

  • Absicherung bis 515 € Tagessatz für Freiberufler und Selbstständige
  • Versicherbar ist der Gewinn abzüglich Einkommenssteuer, zuzüglich der weiterlaufenden Kosten (somit Nettoeinkommen plus weiterlaufende Betriebskosten)
  • Absicherung schon ab 04. Krankheitstag möglich, aber auch alle anderen Karenztage wie z. B. 8., 15., 22., 29. und 43. Tag
  • keine Wartezeiten. Versicherungsbeginn ist der nächste 1. eines Monats, der auf Zugang des Antrages bei der Versicherung folgt
  • Kalendertägliche Auszahlung (somit auch Sonn- und Feiertags)
  • keine Leistungsbegrenzung (nur laut AVB, z. B. bei Eintritt Berufsunfähigkeit)
  • Absicherung zu gleichen Konditionen möglich, auch wenn Krankenversicherung nicht bei der gleichen Krankenversicherung besteht
  • Keine Kündigung der Versicherung nach einem Leistungsfall (wie sonst in den ersten drei Jahren möglich). Ausnahme: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (bewusste Falschangabe bei den Gesundheitsfragen)
  • Kontrahierungszwang (die Versicherung ist zur Aufnahme verpflichtet)
  • Eigenständig kalkulierter Tarif nur für Ihre Berufsgruppe
  • keine längerfristige Vertragsbindung, der Vertrag kann jährlich (mit dreimonatiger Frist) gekündigt werden.

Voraussetzungen zum Versicherungsschutz

  • Als Psychotherapeut Mitglied im DPtV e.V.
  • Angeschlossen an eine kassenärztliche Vereinigung, vorzugsweise BaWü
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung für Medizinberufe


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Schlagworte: Krankentagegeld, Sondertarif, Betriebsunterbrechung, Praxisunterbrechung, Psychotherapeuten, Ärzte, Zahnärzte

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