Dienstunfähigkeitsversicherung: Beamte und Referendare brauchen nicht nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) , sondern darüber hinaus auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU). In unserer Beratung ermitteln wir Ihren Versorgungsbedarf und die günstigsten Tarife für Ihre Situation. Die Versorgungssituation bei Beamten ist deutlich anders als die von Angestellten, besonders Referendare haben in den ersten Dienstjahren nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz.

Dienstunfähigkeit

Auch Beamte und Referendare haben das Problem, dass die Absicherung im Falle, dass der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt, sich das monatliche Einkommen meist um die Hälfte reduziert. Da eine Dienstunfähigkeit noch keine Berufsunfähigkeit im medizinischen Sinn verlangt, brauchen Beamte eine Absicherung für Beides! Da im Fall der Dienstunfähigkeit bei halben Einkommen Steuern und Krankenversicherungen weiter selbst zu tragen sind, reduziert sich der verfügbare Betrag weiter.

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Was ist Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen, unabhängig von Gesundheitszustand und Arbeitsstelle. Wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt, kann sich das monatliche Einkommen stark reduzieren oder sogar ganz wegfallen. Dabei müssen weiterhin Steuern und Krankenversicherungen gezahlt werden, was das verfügbare Einkommen weiter verringert. Da eine Dienstunfähigkeit noch keine Berufsunfähigkeit im medizinischen Sinn verlangt, benötigen Beamte Absicherung für beide Fälle.

Unterschied zwischen BU und DU

  • Berufsunfähigkeit (BU): Ein Arbeitnehmer ist berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder altersbedingtem Kräfteverfall zu mindestens 50% für voraussichtlich sechs Monate nicht mehr ausüben kann. Die BU ist in den Versicherungsbedingungen definiert und wird durch einen eigenen Arzt festgestellt.
  • Dienstunfähigkeit (DU): Beamte, Anwärter und Referendare werden durch einen Amtsarzt auf Dienstunfähigkeit geprüft. Diese kann festgestellt werden, ohne dass eine medizinische Berufsunfähigkeit vorliegt. Eine wichtige Bedingung ist, dass der Beamte innerhalb von sechs Monaten mindestens drei Monate arbeitsunfähig ist und keine Besserung in Sicht ist.

Die Grundlagen sind ersichtlich hauptsächlich aus dem Bundesbeamtengesetz sowie den Beamtenversorgungsgesetzen der Länder.

Finanzielle Auswirkungen und Versorgungslücken

Die finanziellen Folgen unterscheiden sich je nach Dienstzeit, Bezügen und Status. Beamte auf Lebenszeit erhalten erst nach 60 Monaten Wartezeit eine Mindestversorgung. Die höchste Versorgung nach 40 Jahren Dienst beträgt knapp 72% der ruhegehaltsfähigen Bezüge. Zwischenzeitlich haben aber auch diese erheblichen Einbußen, da nur die ruhegehaltsfähigen Ansprüche bis zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit berücksichtigt werden sowie die Dienstzeit darauf quotiert wird.

(Siehe auch unseren Ratgeber Dienstunfähigkeit)

Im schlimmsten Fall stehen in den ersten fünf Jahren Beamte auf Widerruf ohne Absicherung da. Diese werden nämlich aus dem Dienst entlassen, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und sind damit in der Versorgung meist sehr schlecht gestellt. Ohne eine entsprechende DU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Beamte keine Leistungen im Falle einer Dienstunfähigkeit.

Ursachen einer Berufsunfähigkeit

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit wird die Dienstunfähigkeit bei Beamten, Anwärtern oder Referendaren durch den Amtsarzt festgestellt. Die Folgen unterscheiden sich je nach Dienstzeit, Bezügen und Status. Im schlimmsten Fall kann beispielsweise ein Beamter auf Widerruf aus dem Dienst entlassen, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden und ist damit in der Versorgung meist schlechter als mit ALG 2. Auch Beamte auf Lebenszeit haben im Falle einer Dienstunfähigkeit erhebliche Einbußen, da nur die ruhegehaltsfähigen Bezüge veranschlagt sowie die Dienstzeit darauf quotiert wird. Die höchste Versorgung nach 40 Jahren Dienst in einer vollen Stelle beträgt 71,73 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge. (Siehe auch unseren Ratgeber Dienstunfähigkeit)

Mit einfacher Dreisatzrechnung kann man daher ermitteln, welche enorme Versorgungslücken ein Beamter im Falle der Dienstunfähigkeit hat. Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die nur noch sehr wenige Versicherer anbieten und davon einige, die den Beamten trotzdem medizinisch begutachten, also schlechte Klauseln beinhalten.

Noch Vorsichtiger bei der Wahl der Dienstunfähigkeitsversicherung müssen uniformierte Beamte sein, d.h. Polizisten, Feuerwehrleute und Vollzugsbeamte. Diese benötigen sogar eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, die nur ein Versicherer auf dem Markt wirklich gewährleistet.

Die Grundlagen sind ersichtlich hauptsächlich aus dem Bundesbeamtengesetz sowie den Beamtenversorgungsgesetzen der Länder.

Auswahl des passenden Versicherers

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist kein separater Vertrag, sondern eine Zusatzklausel als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Auswahl des richtigen Versicherers ist deshalb essenziell, da nicht jeder Versicherer auf dem Markt überhaupt eine DU-Klausel anbietet.

Zudem gibt es auch einige Versicherer, die den Beamten trotzdem medizinisch begutachten, ohne sich an die Entscheidung des Amtsarztes zu halten. Dies wäre eine schlechte oder eine sogenannte unechte DU-Klausel.

 

Spezielle Klauseln für uniformierte Beamte

Noch vorsichtiger bei der Wahl der Dienstunfähigkeitsversicherung müssen Polizisten, Feuerwehrleute und Vollzugsbeamte sein. Diese sind im Außendienst oder im Vollzugsdienst erhöhten Gefahren ausgesetzt, hinzu kommt die psychische und körperliche Belastung dabei. Sie benötigen deshalb eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, die die Anforderungen dieser Berufsgruppen berücksichtigt. Die wird aber nur von sehr wenigen Versicherern gewährleistet.

Mehr zur unabhängigen Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung erfahren Versicherungsberater

 


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Beitragsberechnung und Gesundheitsfragen

Die Beiträge einer Dienstunfähigkeitsversicherung hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Berufliche Tätigkeit bzw. Dienst
  • Höhe der Absicherung (je nach Besoldungsgruppe und Beamtenstatus)
  • Versicherungsdauer
  • Einstiegsalter

Wir ermitteln diese Parameter im persönlichen Gespräch, um ein individuelles Angebot zu erstellen. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen werden auch Gesundheitsangaben abgefragt. Wir können vorab Risikovoranfragen an Gesellschaften stellen, um Ihren Gesundheitszustand anonym prüfen zu lassen.

 

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