Dienstunfähigkeitsversicherung: Beamte und Referendare brauchen nicht nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) , sondern darüber hinaus auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU). In unserer Beratung ermittlen wir Ihren Versorgungsbedarf und die günstigsten Tarife für Ihre Situation. Die Versorgungssituation bei Beamten ist deutlich anders als die von Angestellten, besonders Referendare haben in den ersten Dienstjahren nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz.

Dienstunfähigkeit

Auch Beamte und Referendate haben das Problem, dass eine Absicherung im Falle wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt, sich das monatliche Einkommen meist um die Hälfte reduziert. Da eine Dienstunfähigkeit noch keine Berufsunfähigkeit im medizinischen Sinn verlangt, brauchen Beamte eine Absicherung für Beides! Da im Fall der Dienstunfähigkeit bei halben Einkommen Steuern und Krankenversicherungen weiter selbst zu tragen sind, reduziert sich der verfügbare Betrag weiter.

Haben Sie Fragen oder suchen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrer Anfrage oder telefonisch 0721 358 369. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

 

 

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit wird die Dienstunfähigkeit bei Beamten, Anwärtern oder Referendaren durch den Amtsarzt festgestellt. Die Folgen unterscheiden sich je nach Dienstzeit, Bezügen und Status. Im schlimmsten Fall kann beispielsweise ein Beamter auf Widerruf aus dem Dienst entlassen, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden und ist damit in der Versorgung meist schlechter als mit ALG 2. Auch Beamte auf Lebenszeit haben im Falle einer Dienstunfähigkeit erhebliche Einbußen, da nur die ruhegehaltsfähigen Bezüge veranschlagt sowie die Dienstzeit darauf quotiert wird. Die höchste Versorgung nach 40 Jahren Dienst in einer vollen Stelle beträgt 71,73 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge. (Siehe auch unseren Ratgeber Dienstunfähigkeit)

Mit einfacher Dreisatzrechnung kann man daher ermitteln, welche enorme Versorgungslücken ein Beamter im Falle der Dienstunfähigkeit hat. Die Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die nur noch sehr wenige Versicherer anbieten und davon einige, die den Beamten trotzdem medizinisch begutachten, also schlechte Klauseln beinhalten.

Noch Vorsichtiger bei der Wahl der Dienstunfähigkeitsversicherung müssen uniformierte Beamte sein, d.h. Polizisten, Feuerwehrleute und Vollzugsbeamte. Diese benötigen sogar eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, die nur ein Versicherer auf dem Markt wirklich gewährleistet.

Die Grundlagen sind ersichtlich hauptsächlich aus dem Bundesbeamtengesetz sowie den Beamtenversorgungsgesetzen der Länder.

Mehr zur unabhängigen Beratung Berufsunfähigkeitsversicherung erfahren Versicherungsberater

 


Unser Lesetipp: Artikel zum Thema Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung

Viele weitere Informationen für Beamte finden Sie hier.

Versicherungsratgeber Downloaden> Mehr erfahren zur unabhängigen Beratung für Dienstunfähigkeitsversicherung und dem Beratungsablauf (klick) <

Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot nach Ihren Vorgaben! Bitte rufen Sie uns unter 0721 358 369 an oder nutzen Sie unser Anfrageformular zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Klick!), wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Anfrage Dienstunfähigkeitsversicherung stellen

 


Unsere Lesetipps:

So funktioniert der Beratungsablauf:

Anonyme Voranfrage für Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung

 

 

Anonyme Voranfrage für Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung – Spezialmakler Der Fairsicherungsladen GmbH Karlsruhe