Wohngebäudeversicherung – Sonderkündigung bei Eigentumswechsel
Bei einem Hauskauf ist eine Überprüfung der Wohngebäudeversicherung dringend angeraten. Diese geht nämlich mit der Umschreibung der Immobilie im Grundbuch auch auf Sie über. Viele alte Tarife sind nicht mehr auf dem neuesten Stand, was sich sowohl in den Versicherungsinhalten als auch den Beiträgen niederschlägt. Meistens bekommen Sie eine höhere Absicherung zum gleichen Preis oder sogar günstiger.
Sie sollten grundsätzlich nicht versuchen, die Gebäudeversicherungssumme zu schätzen oder lediglich aus der alten Versicherungspolice ab zu lesen. Es besteht dabei immer die Gefahr, dass Ihr Gebäude unterversichert wird und es im Schadensfall Abzüge bei der Erstattungsleistung der Versicherung gibt.
Das Sonderkündigungsrecht gilt innerhalb eines Monats ab Umschreibung der Immobilie im Grundbuch. Die Kündigung können Sie mit sofortiger Wirkung veranlassen, spätestens zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres.
Tipp: Schließen Sie eine neue Gebäudeversicherung am besten ab, bevor Sie die alte Kündigen, damit ein nahtloser Übergang sichergestellt ist.
Zur Wohngebäudeversicherungen finden Sie hier weitere hilfreiche und übersichtliche Informationen:
- Was ist versichert? (Klick!)
- Welche Risiken sind abgedeckt und welche Erweiterungen gibt es? (Klick!)
- Ermittlung der richtigen Versicherungssumme (Klick!)
- An wen können Sie sich im Schadensfall wenden? (Klick!)
- Transparenz mit klaren Versicherungsbedingungen (Klick!)
- Wie kann die Vorversicherung gekündigt werden? (Klick!)
- Besonderheiten beim Hauskauf (Klick!)