Privathaftpflicht – Welche Personen sind versichert?
Privathaftpflicht – Welche Personen sind versichert?

Voller Versicherungsschutz

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Verschiedene Optionen möglich
Fair: Privathaftpflichtversicherung zu günstigen Beiträgen – für Singles und Familien
Die private Haftpflichtversicherung kann folgende Personen schützen:
- Den Versicherungsnehmer (Vertragsinhaber)
- Den Partner des Versicherungsnehmer
- Kinder des Versicherungsnehmer
- Weitere im Haushalt lebende Personen
Typisch und Grundbaustein ist quasi der Single-Tarif. Er gilt nur für den Versicherungsnehmer. Zum Ende (auch bei Abbruch) der Erstausbildung oder bei Abschluss des Bachelor-Studiums benötigen Berufseinsteiger eine eigene Privathaftpflicht. Eine gute und günstige Absicherung erhalten Sie ab unter 40 EUR im Jahr!
Sofern dann der Partner (unter einer gemeinsamen Adresse gemeldet) dazu kommt, ist eine Änderung in eine Partner- oder Familienversicherung ratsam. Dann sind beide mit einem Vertrag abgesichert. Sofern noch keine Ehe geschlossen wurde, sollte der Partner namentlich bei der Versicherung gemeldet werden. Hier liegt weiteres Sparpotential: Wenn beide eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben, bekommt der jüngere Tarif ein Sonderkündigungsrecht. Wie das funktioniert, verraten wir Ihnen gerne! Sie sparen dann jährlich mindestens einen weiteren halben Versicherungsbeitrag!
Die Familienhaftpflichtversicherung bietet nicht nur Schutz für die Eltern, sondern auch bereits für die Kinder. Den Zusatzbaustein „deliktunfähige Kinder“ abzusichern ist auf jeden Fall ratsam!
Je nach Tarif ist es auch möglich, dass im Familientarif
- Die im Haushalt lebenden Eltern der Versicherungsnehmer,
- Au-Pairs,
- und Haushaltshilfen
mitversichert sind. Diese Einschlüsse sind zumeist kostenfrei möglich. Selbstverständlich unterscheiden sich die Tarife der verschiedenen Versicherer im Umfang. In unseren Vergleichsrechnern haben Sie daher die Möglichkeit, bis zu drei der Angebote verständlich nebeneinander in einer Tabelle nach obigen Kriterien zu vergleichen.
Finden Sie bei uns Ihre günstige Privathaftpflichtversicherung und sparen Sie Jahr für Jahr mit perfektem Versicherungsschutz:
Zur Privathaftpflichtversicherungen finden Sie hier weitere hilfreiche und übersichtliche Informationen:
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Privathaftpflichtversicherung: Wer ist geschützt?
Die Versicherung schützt den Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer). Je nach Tarif können auch der Partner und Kinder sowie weitere im Haushalt lebende Personen mitversichert sein.
Die Versicherung schützt den Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer). Je nach Tarif können auch der Partner und Kinder sowie weitere im Haushalt lebende Personen mitversichert sein.
Die Versicherung schützt den Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer). Je nach Tarif können auch der Partner und Kinder sowie weitere im Haushalt lebende Personen mitversichert sein.
Die Versicherung schützt den Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer). Je nach Tarif können auch der Partner und Kinder sowie weitere im Haushalt lebende Personen mitversichert sein.
Die Versicherung schützt den Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer). Je nach Tarif können auch der Partner und Kinder sowie weitere im Haushalt lebende Personen mitversichert sein.
Die Versicherung schützt den Vertragsinhaber (Versicherungsnehmer). Je nach Tarif können auch der Partner und Kinder sowie weitere im Haushalt lebende Personen mitversichert sein.
Ja, sobald du deine Erstausbildung oder dein Bachelor-Studium abgeschlossen hast, solltest du eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen. Schon für unter 40 Euro im Jahr erhältst du einen guten und günstigen Schutz.
Wenn du und dein Partner unter einer gemeinsamen Adresse gemeldet sind, ist es ratsam, eine Partner- oder Familienversicherung abzuschließen. Der jüngere Tarif kann dann ein Sonderkündigungsrecht erhalten, wodurch ihr jährlich einen weiteren halben Versicherungsbeitrag sparen könnt.
Ja, eine Familienhaftpflichtversicherung schützt in der Regel auch die Kinder. Es ist ratsam, den Zusatzbaustein „deliktunfähige Kinder“ mitzuversichern, um auch für Schäden durch sehr junge Kinder abgesichert zu sein.
Je nach Tarif können auch im Haushalt lebende Eltern des Versicherungsnehmers, Au-Pairs und Haushaltshilfen kostenfrei mitversichert sein. Die genauen Einschlüsse variieren je nach Versicherer.