Pferdehalterhaftpflichtversicherung-Wer ist außer dem Pferdehalter versichert

Voller Versicherungsschutz

Von Mensch zu Mensch

Top Tarife ohne Mehrkosten

Fair: Pferdehaftpflichtversicherung zu günstigen Beiträgen – für Pferd und Halter

Pferde sind oft große und manchmal auch ungestüme Tiere. Auch wenn sie es gut meinen, es kann leicht etwas zu Bruch gehen oder eine Person verletzt werden. Wenn daraus ein Schaden oder auch ein Folgeschaden entsteht, haftet der Halter des Pferdes, und zwar in unbegrenzter Höhe. Es handelt sich um die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Absicherung dieser Gefahren wird sehr günstig über die Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt.

Das gleiche Problem besteht mit Reitbeteiligungen und Fremdreiten, wenn diese das Pferd in ihrer Obhut haben oder selbst durch das Pferd verletzt werden. In einem solchen Fall kam es in der Vergangenheit sogar dazu, dass die Krankenkasse des Reitbeteiligten bei längerer Krankschreibung Schadenersatzforderung an den Halter des Pferdes stellt.

Wenn Sie mehrere Pferde besitzen sollten Sie unbedingt jeden einzeln Haftpflicht-Absichern, damit es im Fall der Fälle nicht zu Schwierigkeiten kommt.

Prüfen sie übersichtlich in unserem Vergleichsrechner die wesentlichen Einschlüsse und finden Sie einfach Ihren günstigen Wunschtarif:

Zur Pferdehalterhaftpflichtversicherungen finden Sie hier weitere hilfreiche und übersichtliche Informationen:

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung

1Wer ist standardmäßig neben dem Pferdehalter in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung mitversichert?

Neben dem Versicherungsnehmer als Haupthalter sind in der Regel alle berechtigten Reiter, private Tierhüter (nicht gewerblich) und oft auch Familienangehörige mitversichert, die das Pferd betreuen oder reiten.

2Sind Reitbeteiligungen in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichert?

Ja, in den meisten modernen und guten Tarifen sind Reitbeteiligungen automatisch oder können beitragsfrei mitversichert werden. Dies umfasst sowohl Schäden, die das Pferd unter ihrer Obhut Dritten zufügt, als auch oft deren eigene Ansprüche gegen den Pferdehalter.

3Was ist mit "Fremdreitern" oder "Gastreitern"?

Fremdreiter oder Gastreiter, also Personen, die das Pferd nur gelegentlich und ohne feste Absprache reiten, sind ebenfalls üblicherweise über die Pferdehalterhaftpflicht des Besitzers abgedeckt.

4Sind Familienangehörige, die mit dem Pferd zu tun haben, auch versichert?

Ja, in vielen Policen sind Familienangehörige des Pferdehalters, die das Pferd reiten, führen oder beaufsichtigen, mitversichert. Es kann jedoch Ausnahmen für Schäden an Familienmitgliedern geben, die im selben Haushalt leben.

5Sind auch nicht-gewerbsmäßige Tierhüter oder Stallhelfer mitversichert?

Ja, Personen, die sich nicht-gewerbsmäßig um das Pferd kümmern (z.B. Freunde, Nachbarn, Stallhelfer ohne Bezahlung), sind in ihrer Eigenschaft als "Hüter" des Pferdes meist mitversichert.

6Was passiert, wenn mein Fohlen einen Schaden verursacht?

In vielen Tarifen sind Fohlen des versicherten Muttertieres automatisch bis zu einem bestimmten Alter (oft 6 oder 12 Monate nach der Geburt) beitragsfrei mitversichert.

7Gilt der Versicherungsschutz auch für Co-Halter oder Miteigentümer?

Ja, nicht-gewerbsmäßige Mithalter oder Miteigentümer des Pferdes sind in der Regel ebenfalls durch die Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt.

8Sind auch Ansprüche der mitversicherten Personen untereinander abgedeckt?

Dies ist ein wichtiger Punkt und kann je nach Tarif variieren. Moderne Tarife decken teilweise auch Ansprüche der Reitbeteiligung oder des Fremdreiters gegenüber dem Pferdehalter ab, wenn diese selbst durch das Pferd verletzt werden.