Pferdehalterhaftpflicht-Welche Gefahren schließt die Pferdehalterhaftpflicht ein

Voller Versicherungsschutz

Von Mensch zu Mensch

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Fair: Pferdehaftpflichtversicherung rundum sorglos – für Pferd und Halter
Eine Pferdehaftpflichtversicherung ersetzt wie eine Privathaftpflichtversicherung für Menschen folgende Schäden durch das Pferd und schützt den Halter vor finanziellem Schaden durch:
- Sachschäden (Schäden an Gegenständen)
- Personenschäden (Schäden an Personen)
- Vermögensschäden (zumeist Folgenschäden durch Verletzung von Menschen)
Die Versicherungssumme sollte möglichst hoch, am besten nicht unter 5 Mio. EUR liegen. Bei Altverträge die älter als 3 Jahre sind, sind die Summen oft deutlich geringer. Machen Sie sich bewusst, dass die teuersten Schäden nicht bei Gegenständen auftreten, sondern durch ein Verletzung von Menschen und den damit verbundenen Folgen. Diese erreichen schnell hohe Forderungen.
Ein besonderer Einschluss sind Mietsachschäden, also die Absicherung von Schäden an gemieteten Dingen.
Weitere Einschlüsse, die nicht jeder Tarif hat, sind Schäden auf Turnieren oder Flurschäden.
Finden Sie leicht und unkompliziert den Tarif mit allen von Ihnen gewünschten Einschlüssen:
Zur Pferdehalterhaftpflichtversicherungen finden Sie hier weitere hilfreiche und übersichtliche Informationen:
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Pferdehalterhaftpflicht – Welche Gefahren sind versichert?
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt dich vor finanziellen Forderungen, die aus Sachschäden, Personenschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden entstehen, die dein Pferd Dritten zufügt.
Personenschäden treten auf, wenn dein Pferd eine andere Person verletzt, zum Beispiel wenn es ausschlägt, beißt oder durchgeht und dabei jemanden zu Fall bringt oder tritt.
Sachschäden sind Zerstörungen oder Beschädigungen von fremdem Eigentum durch dein Pferd, wie z.B. wenn es einen Zaun umwirft, ein Auto zerkratzt oder fremdes Equipment beschädigt.
Ja, die Versicherung deckt auch Vermögensschäden ab. Das sind finanzielle Nachteile, die Dritten als Folge von Personen- oder Sachschäden durch dein Pferd entstehen (z.B. Verdienstausfall einer verletzten Person).
Ja, die Versicherung schließt in der Regel Mietsachschäden mit ein. Das bedeutet, Schäden, die dein Pferd an gemieteten Stallungen, Boxen oder sonstigen Einrichtungen verursacht, sind abgedeckt.
Ja, die Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel auch Schäden ab, die auf Turnieren durch dein Pferd verursacht werden.
Flurschäden sind Schäden an Feldern oder Grünflächen, die entstehen, wenn dein Pferd ausbricht oder über fremdes Gelände läuft und dabei Pflanzen oder Zäune beschädigt. Diese sind ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten.
In den meisten Tarifen sind auch Schäden versichert, die entstehen, wenn dein Pferd von einer Reitbeteiligung, einem Freund oder einem Familienmitglied geritten oder geführt wird.