Pferdehalterhaftpflicht-Welche Gefahren schließt die Pferdehalterhaftpflicht ein

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Fair: Pferdehaftpflichtversicherung rundum sorglos – für Pferd und Halter

Eine Pferdehaftpflichtversicherung ersetzt wie eine Privathaftpflichtversicherung für Menschen folgende Schäden durch das Pferd und schützt den Halter vor finanziellem Schaden durch:

  • Sachschäden (Schäden an Gegenständen)
  • Personenschäden (Schäden an Personen)
  • Vermögensschäden (zumeist Folgenschäden durch Verletzung von Menschen)

Die Versicherungssumme sollte möglichst hoch, am besten nicht unter 5 Mio. EUR liegen. Bei Altverträge die älter als 3 Jahre sind, sind die Summen oft deutlich geringer. Machen Sie sich bewusst, dass die teuersten Schäden nicht bei Gegenständen auftreten, sondern durch ein Verletzung von Menschen und den damit verbundenen Folgen. Diese erreichen schnell hohe Forderungen.

Ein besonderer Einschluss sind Mietsachschäden, also die Absicherung von Schäden an gemieteten Dingen.

Weitere Einschlüsse, die nicht jeder Tarif hat, sind Schäden auf Turnieren oder Flurschäden.

Finden Sie leicht und unkompliziert den Tarif mit allen von Ihnen gewünschten Einschlüssen:

Zur Pferdehalterhaftpflichtversicherungen finden Sie hier weitere hilfreiche und übersichtliche Informationen:

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Pferdehalterhaftpflicht – Welche Gefahren sind versichert?

1Welche Hauptgefahren deckt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ab?

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt dich vor finanziellen Forderungen, die aus Sachschäden, Personenschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden entstehen, die dein Pferd Dritten zufügt.

2Was sind Beispiele für abgedeckte Personenschäden?

Personenschäden treten auf, wenn dein Pferd eine andere Person verletzt, zum Beispiel wenn es ausschlägt, beißt oder durchgeht und dabei jemanden zu Fall bringt oder tritt.

 

3Welche Art von "Sachschäden" sind durch die Versicherung abgedeckt?

Sachschäden sind Zerstörungen oder Beschädigungen von fremdem Eigentum durch dein Pferd, wie z.B. wenn es einen Zaun umwirft, ein Auto zerkratzt oder fremdes Equipment beschädigt.

4Sind auch finanzielle Schäden versichert?

Ja, die Versicherung deckt auch Vermögensschäden ab. Das sind finanzielle Nachteile, die Dritten als Folge von Personen- oder Sachschäden durch dein Pferd entstehen (z.B. Verdienstausfall einer verletzten Person).

5Sind Schäden an gemieteten Stallungen oder Einrichtungen versichert?

Ja, die Versicherung schließt in der Regel Mietsachschäden mit ein. Das bedeutet, Schäden, die dein Pferd an gemieteten Stallungen, Boxen oder sonstigen Einrichtungen verursacht, sind abgedeckt.

6Werden auch Schäden, die auf Turnieren entstehen, abgedeckt?

Ja, die Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel auch Schäden ab, die auf Turnieren durch dein Pferd verursacht werden.

7Was versteht man unter "Flurschäden" und sind diese versichert?

Flurschäden sind Schäden an Feldern oder Grünflächen, die entstehen, wenn dein Pferd ausbricht oder über fremdes Gelände läuft und dabei Pflanzen oder Zäune beschädigt. Diese sind ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten.

8Was ist, wenn mein Pferd von einer anderen Person geritten wird und ein Schaden entsteht?

In den meisten Tarifen sind auch Schäden versichert, die entstehen, wenn dein Pferd von einer Reitbeteiligung, einem Freund oder einem Familienmitglied geritten oder geführt wird.