Mehrfamilienhausversicherung in Karlsruhe – Umfangreiche Informationen und unabhängige Beratung rund um die Mehrfamilienhausversicherung. Bei der Versicherung von Häusern und Gebäuden gibt es zwei wesentliche Herangehensweisen: Zum Einen die Versicherungssumme bzw. Wertermittlung nach dem Wert 1914, zum anderen die Wertermittlung nach Wohnfläche. Die Ermittlung nach dem Neubauwert spielt eine untergeordnete Rolle.

Es empfiehlt sich der Grundschutz mit dem Sie sich gegen folgende Gefahren absichern:

  • Feuer; damit sind eingeschlossen außer Brand auch Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie ggf. Nutzwärmeschäden.

  • Leitungswasser; alles was mit den Wasserleitungen im Haus zu tun hat, zum Beispiel bei Rohrbruch.
  • Sturm, Hagel; Beispielsweise wenn ein Sturm Ihr Dach abdeckt oder Hagel die Scheibe einschlägt.
  • Feuerrohbauversicherung (für Neubauten); Da während Bauarbeiten durchaus ein Feuer entstehen kann dass die Gebäudesubstanz beschädigt, ist eine Feuerrohbauversicherung der optimale Schutz zur Bauzeit.
  • Elementarschäden

Natürlich besteht die Möglichkeit, den Versicherungsumfang aus zu weiten. Günstige Premium-Tarife aus unserem Wohngebäudeversicherung-Vergleich haben diese teilweise schon standardmäßig mitversichert:

  • Überspannungsschäden
  • Graffitischäden
  • Elementarschäden 2
  • Zu- und Ableitungs- sowie Heizungsrohre.

Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrer Anfrage oder telefonisch 0721 358 369. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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Eckpunkte der Mehrfamilienhausversicherung

Die Versicherung von Mehrfamamilienhäusern ermöglicht zwei Arten der Wertermittlung. Wie schon oben genannt ist die Wichtigste die Wertermittlung nach 1914er Wert, sodass die Versicherungstarife auch einen gleitenden Neuwert versichern. Das bedeutet immer den (künftigen) Wiederaufbauwert, nicht nur den heutigen.

Ein anderes Konzept ist die Versicherungssumme nach Wohnflächen oder auch Parteien. Gerade Versicherungen die von Hausverwaltern abgeschlossen werden haben häufig eine Pauschalberechnung nach Anzahl der Wohnparteien, die also auch für Wohnblocks teilweise interessanter. Vorsicht geboten ist immer bei der Berücksichtigung von Kellerräumen oder Gemeinschaftsflächen, da diese je nach Versicherung unterschiedlich berücksichtigt werden müssen.

Außerdem maßgeblich ist immer die Bauart und die Bedachung des Objekts, also Mauerwerk oder Fachwerk, Flachdach, Satteldach, Dachziegel etc. Bei weitern baulichen Gegebenheite ist wichtig, ob beispielsweise Photovoltaikanlagen, Solaranlagen oder Fußbodenheizungen verbaut sind. Sie merken es ist schwierig, Pauschalaussagen über den besten Versicherungsschutz zu treffen.

Deshalb ermittlen wir an Hand von Fragebögen den Versicherungsbedarf und machen sofern notwendig auch Ausschreibungen bei Versicherungen, um optimale Angebote einzuholen.

Exkurs Hauskauf, Sonderkündigungsrecht und Wechsel der Gebäudeversicherung

Bei Kauf eines Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses besteht die Möglichkeit, die Gebäudeversicherung

  1. zu übernehmen
  2. zu wechseln

Für den Wechsel besteht ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht gilt innerhalb eines Monats ab Umschreibung der Immobilie im Grundbuch. Die Kündigung können Sie mit sofortiger Wirkung veranlassen, spätestens zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres.

Tipp: Schließen Sie eine neue Gebäudeversicherung am besten ab, bevor Sie die alte Kündigen, damit ein nahtloser Übergang sichergestellt ist.

Vorsicht ist allerdings geboten, denn bei einem Wechsel darf keinesfalls der alte Versicherungswert 1914 oder die Neubausumme übernommen werden. Es muss immer eine neue Wertermittlung durchgeführt werden.

Zur Wohngebäudeversicherungen finden Sie hier weitere hilfreiche und übersichtliche Informationen:

Mehrfamilienhausversicherung – Ein Angebot von Der Fairsicherungsladen GmbH Karlsruhe – Landau unabhängige Versicherungsmakler und Finanzberatung