Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen (VL/VWL): Wie kann man vermögenswirksame Leistungen anlegen? Angestellte haben in der Regel die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen zu erhalten. Besonders Angestellte im öffentlichen Dienst, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern. Aber auch in der Privatwirtschaft gibt es vermögenswirksame Leistungen.

Es stellt sich also immer die Frage, was kann man mit den vermögenswirksamen Leistungen tun und was ist das überhaupt?

Was sind vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die diesem per Gesetz nicht sofort zur Verfügung stehen soll, sondern dem Vermögensaufbau dienen soll.

Es soll damit jedem Arbeitnehmer möglich sein, eigenes Vermögen aufzubauen. Für manche Anlageformen gibt es auch Förderungen, die der Staat extra dafür eingeführt hat (Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage).

Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen anlegen?

Grundsätzlich gibt es für die Anlage der VL folgende Möglichkeiten:

  1. Bausparen (Wird gefördert durch Arbeitnehmer-Sparzulage und/oder Wohnungsbauprämie)
  1. Renditebausparen
  2. Finanzierungsbausparen
  • Fondsdepot (Wertpapiere, gefördert mit Arbeitnehmersparzulage)
    1. Aktienfonds
    2. Mischfonds mit mind. 60% Aktienanteil
  • Riestersparen
    1. Versicherung
    2. Bank
    3. Bauspar
  • Betriebliche Altersvorsorge
    1. VBL
    2. KZVK
    3. Versicherungsgesellschaft

Welche dieser Möglichkeiten die passende ist, sollte in einem Gespräch herausgefunden werden. Jeder der Möglichkeiten hat unterschiedliche Laufzeiten, Kündigungsrechte, Renditen und Förderungen.

Die Arbeitnehmersparzulage beispielsweise ist je nachdem, ob man ein Depot wählt oder einen Bausparvertrag, bei 20% oder bei 9% Zuzahlung durch den Staat pro Jahr. Allerdings gibt es Einkommens und Betragsgrenzen.

Bei Riesterverträgen wiederum gibt es steuerliche Absetzbarkeiten und Förderungen ebenfalls durch den Staat, diese hängen jedoch mit Einzahlung und Familienstand zusammen.

Leider würden die einzelnen Ausführungen den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Steuer

Grundsätzlich sind die vermögenswirksamen Leistungen steuerpflichtig. Das bedeutet, wer vermögenswirksame Leistungen erhält und diese in einen Bausparvertrag oder ein Depot wählt, bekommt die vermögenswirksamen Leistungen aufs Einkommen aufgeschlagen.

Da Riesterrenten-Verträge und betriebliche Altersvorsorge in der Regel steuerlich mindernd sind, heben diese in der Regel die Steuer auf die vermögenswirksamen Leistungen wieder auf.

Es ist also stark einzelfallabhängig, welches Produkt für die vermögenswirksamen Leistungen das passende ist.

Aufstocken

Oftmals sind vermögenswirksamen Leistungen, gerne im öffentlichen Dienst, sehr gering. Um die vollen Vorteile zum Beispiel der Arbeitnehmersparzulage nutzen zu können, kann man zu einem kleinen Trick greifen.

Man kann auf Entgelt verzichten und dieses vom Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistungen überweisen lassen, also die VL erhöhen. Damit kann man bei Bausparen und Depots wenn man möchte ganz elegant die staatliche Förderung voll ausschöpfen.

Nicht Aufstocken

Für wen Aufstocken überhaupt nicht in Frage kommt, sollte sich überlegen, eine vielleicht sogar schon bestehende betriebliche Altersvorsorge oder einen Riestervertrag mit den VL zu erweitern. Auch das ist in vielen Fällen möglich, leider nicht in allen.