Haftpflichtversicherung für Psychotherapeuten – hier beim Fairsicherungsladen. Die Haftpflichtversicherung ist für Selbstständige und Gewerbetreibende an einem der wichtigsten Form der Absicherung, denn sie schützt das Vermögen vor Schadensersatzforderungen die Dritte stellen.

Haftpflichtversicherung für Psychotherapeuten

Für Schäden, die während der Berufsausübung vorkommen können, leistet die private Haftpflichtversicherung des Selbständigen nicht! Eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung ist also notwendig und von enormer Wichtigkeit.

Online-Versicherungsmakler4

Die Haftpflichtversicherung für Psychotherapeuten hat dabei drei wesentliche Leistungen:

  1. Personenschäden
  2. Sachschäden
  3. Vermögensschäden (als Folge von Personen und Sachschäden zum Beispiel Regressforderungen der Krankenkasse)
  4. Beratung-/Behandlungsfehler

Darüber hinaus leistet die Berufshaftpflicht- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung für berechtigte Schadenersatzforderungen bei Schäden, die durch die eigenen Mitarbeiter verursacht werden. Ein häufig falsch oder nicht berücksichtigter Punkt ist daher die Mitarbeiterzahl in die Berechnung der Versicherungsprämie mit einfließen zu lassen. Achtung: Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung werden meistens als Synonyme verwendet, meinen aber das gleiche.

Versicherungsanfrage stellen Psychotherapeuten

Haftpflichtversicherung für Betriebe und Selbstständige – die Absicherung für Betriebe und Selbstständige ist hoch komplex und erfordert vom Berater ein hohes Maß Wissen und Berufserfahrung, da insbesondere bei Selbstständigen die Risiken und individuellen Unterschiede jeder Tätigkeit berücksichtigt werden müssen.

Damit sie den optimalsten Schutz zu günstigen Prämien erhalten arbeiten wir tagesaktuell und auf Anfrage. wir holen für Sie Angebote ein und bieten Tarife mit und ohne Selbstbehalt, branchenspezifische Deckungssummen und Deckungskonzepte sowie mindestens drei Vergleichsangebote. Viele weitere Informationen über Vor- und Nachteile der Versicherung, zur Prämienberechnung und den Kündigungsfristen erfahren Sie hier. Ein kleiner Tipp: Achten Sie immer darauf, dass die gewählten Selbstbehalt (die in jedem einzelnen Schadenfall greifen) nicht zu hoch sind. Sonst ist zwar ihre Versicherung sehr günstig, sie müssen jedoch dann in jedem Schadenfall hohe Eigenanteil zahlen.

 

Welche Schäden sind versichert?

Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden. Also Schäden, die der Versicherte oder auch Mitarbeiter direkt einer Person oder Sache zufügen. Daraus abzuleitende Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen anderen Personen zufügt. Der reine Vermögensschaden, also ein Schaden, der weder ein Personen- noch ein Sachschaden vorausgeht, ist üblicherweise mit einer geringen Summe eingeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Schmerzensgelder.

Therapeuten sind gerade in diesem Bereich besonders gefährdet.

Versicherungsratgeber DownloadenWer ist versichert?

Üblicherweise ist der Versicherungsnehmer und sein beschäftigtes Personal über den Vertrag mit  versichert. Der Arbeitgeber haftet eben auch für Schäden, die sein Personal während der Verrichtung der dienstlichen Tätigkeit anderen zufügt. Die Gefahrenquellen, die zu hohen Schadenersatzansprüchen sind aufgrund der gemachten Erfahrungen nicht mehr aufzählbar.

Oft bietet der Versicherer die Privat-Haftpflichtversicherung für den Kunden und seine Familie  beitragsfrei mit an.

Welche Aufgabe hat der Versicherer im Fall eines Falls?

Der Haftpflichtversicherer – ganz allgemein – erfüllt die Aufgabe, dem Versicherungsnehmer und seinen mitversicherten Personen die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen abzunehmen. Insofern spricht man auch von einer Art kleinen Rechtsschutzversicherung, denn der Versicherer tritt an die Stelle des Kunden macht für ihn, was dieser sonst – eventuell beraten durch einen Anwalt – selbst erledigt.

Beispielhaft benannt ist hier:

  • die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
  • die Höhe der Wiedergutmachung des Schadens in Geld, bei berechtigtem Anspruch ist;
  • die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.

Kommt es darüber zu einer juristischen Auseinandersetzung bei Gericht mit dem vermeintlich Geschädigten führt der Versicherer den Prozess und trägt auch das Kostenrisiko.

Wir bieten erfahrene Beratung für diese Berufe:

Auch interessant:

Sondertarif für Krankentagegelder für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Praxisunterbrechung

 

Schlagworte: Haftpflichtversicherung Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht,Psychotherapeuten