Glasversicherung - versicherte Gefahren

Fair: Glasversicherung rundum sorglos

Eine Glasversicherung heißt im Grunde richtig „Glasbruchversicherung“. Sie ersetzt die folgenden Schäden an Glas und schützt den Versicherungsnehmer vor hohen Kosten durch:

  • Zerstörung
  • Beschädigung (Bruch)
  • Entsorgung
  • Ersatz „gleicher Art und Güte“

Der Grund des Glasbruchs ist meist unerheblich, bei Zerstörung durch Feuer wird die Leistung über die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung erbracht. Kratzer oder die Einfassung von Scheiben  (z.B. Silikondichtungen) gehören in der Regel nicht zum Versicherungsschutz.

Die Prämie sowohl für Mobiliar- als auch Gebäudeverglasung wird ermittelt durch die Quadratmeter Wohnfläch. Der Versicherungsumfang kann variieren. Daher erhalten Sie in unsrem Vergleichsrechner die Möglichkeit, bis zu drei Angebote tabellarisch zu vergleichen. Bei Verträgen die älter sind als drei Jahre besteht meist Sparpotential.

Außerdem haben Sie zu jedem Angebot die Möglichkeit, sich die aktuellen Versicherungsbedingungen und das Produktinformationsblatt herunter zu laden.

Finden Sie jetzt den günstigsten Tarif und sparen Sie jährlich: