Wie ist die richtige Versicherungssumme zu ermitteln und welche Ereignisse sind nicht versicherbar?

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Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

In der Unfallversicherung können Sie die Versicherungssummen für die Invaliditätssumme, Tagegelder und Todesfallsumme in der Regel frei wählen.

Sie sollten allerdings so gewählt sein, dass im Fall der Fälle auch eine wirkliche Absicherung über die Unfallversicherung besteht!

Finanztest empfiehlt beispielsweise für Erwachsene mindestens 100.000 EUR Grundsumme, als Faustformel das doppelte Jahresbruttoeinkommen.

Die Progression (Erhöhung der Leistung mit steigender Invalidität) sollten 250% oder 350% gewählt werden.

Für einen Todesfallschutz sollten mindestens 10.000 EUR veranschlagt werden.

 

Welche Ereignisse sind meistens nicht versichert?

Typische Ausschlüsse der Unfallversicherung sind:

• Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten

• Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle (nur in Premium-Tarifen ist hierfür eine Mitversicherung möglich)

• Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto-/ Motorradrennen

• Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen

• vorsätzliche Selbsttötung oder Verstümmelung

Manche Tarife schließen jedoch teilweise die genannten Ereignisse und Risiken ein. Hierzu beachten Sie bitte die Details der Angebote in unserem Vergleichsrechner. Auch sind manche Berufe und Krankheitsbilder nicht  versicherbar, bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns gerne.

Manche Unfallversicherungen verlangen eine Gesundheitsprüfung. Es gibt auch Unfallversicherungen ohne Gesundheitsprüfung, d.h. jeder ist versicherbar. Fragen Sie nach unserer Empfehlung!

Weitere Informationen:

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Ein gute Ergänzung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen bewahrt wenn Sie im Fall der Fälle nicht mehr Berufstätig sein können. Sie ist der Unfallversicherung in jedem Fall vor zu ziehen. (Achtung: Nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, wenn Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können) Der gesetzliche Schutz liegt bestenfalls bei 30 % vom Bruttoeinkommen.

Gesetzlich Krankenversicherte können sich für die Versorgung im Krankenhaus auch privat absichern. So können Sie im Krankenhaus als Privatpatient und sogar mit freier Arztwahl behandelt werden. Die Tarifmöglichkeiten sind vielfältig.

Eine Pflegeversicherung sollte im höheren Alter die Berufsunfähigkeitsversicherung ablösen und ist auch für junge Leute eine gute Möglichkeit, den schlimmsten Fall ab zu sichern. Im Pflegefall übernimmt nämlich die gesetzliche Pflegeversicherung nur ca. 50 %der anfallenden Kosten. .